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Maklervertrag: Sie schließen mit IMMOBILIENFREUND einen provisionspflichtigen Maklervertrag, wenn Sie in Kenntnis der Provisionspflicht die Dienste von IMMOBILIENFREUND in Anspruch nehmen.
Provision: Wird ein Kaufvertrag für die Immobilie abgeschlossen, der auf die Tätigkeit von IMMOBILIENFREUND zurückzuführen ist, haben Verkäufer und Käufer gem. § 656c BGB eine Provision in gleicher Höhe von jeweils 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises an IMMOBILIENFREUND zu zahlen. Die Provision ist mit Wirksamkeit des Kaufvertrages fällig.
Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in § 355 des BGB geregelt und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bedingungen. Sie als Verbraucher haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen, insofern Sie nicht auf das Widerrufsrecht vorzeitig verzichten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist IMMOBILIENFREUND gem. Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei einer konkreten Kaufabsicht die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
UNSER SERVICE FÜR EIGENTÜMER: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Überlassen Sie von der Ermittlung des aktuellen Marktwertes bis zum notariellen Kaufvertrag nichts dem Zufall. IMMOBILIENFREUND unterstützt Sie in allen Bereichen der Vermarktung Ihrer Immobilie. Mehr unter www.immobilienfreund.com