Der
Gesetzgeber sieht beim Immobilienkauf vor, dass zwingend ein
schriftlicher Maklervertrag abzuschließen ist. Wir bitten daher um Ihr
Verständniss, dass wir Exposéwünsche, Rückfragen zum Objekt,
Besichtigungstermine etc. erst bearbeiten können, wenn diese gesetzliche
Auflage erfüllt ist. In der Regel können Sie den Maklervertrag direkt
über das Immobilienportal abschließen oder erhalten nach der
Kontaktanfrage von uns eine E-Mail mit dem entsprechenden Vertrag. Zahlungen werden selbstverständlich erst nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über die Immobilie fällig. Kennen Sie schon IMMOBILIE1 ? Hier finden Sie ausschließlich
professionelle Angebote und die Immobilien werden früher veröffentlicht,
als auf anderen Portalen. Sichern Sie sich einen zeitlichen Vorsprung
und genießen Sie obendrein eine Immobiliensuche ohne lästige Werbung. Besuchen Sie uns auch auf: www.trendimmo.com www.instagram.com/trendimmo www.facebook.com/immobilien.trend anbieter.immobilie1.de/trend-online-immobilien-services