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Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir auch den Immobilieneigentümern gegenüber zu einem sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten verpflichtet sind und nähere Informationen nur weitergeben, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Vielen Dank.
Bei Kaufobjekten ist zudem zu beachten:
Dieses Angebot ist als vertraulich zu behandeln und nur für Sie persönlich bestimmt, eine Verwertung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rheinische Immobilien Kompetenz GmbH und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages.
Falls das Objekt nicht ausdrücklich als "Provisionsfrei" angeboten wird, ist die Provision ist als Käufercourtage ausgewiesen und mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient. Das vermittelnde Immobilienbüro behält sich in diesem Fall eine Doppeltätigkeit vor, also die Interessenvertretung für den Käufer als auch für den Verkäufer, falls von beiden Parteien eine Maklerprovision gezahlt oder gefordert wird.
Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen zahlt der Verkäufer mindestens eine Provision in gleicher Höhe, wie dem Käufer in Rechnung gestellt wird.
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