Erbpacht bedeutet, dass Sie die Wohnung ohne Grundstücksanteil erwerben und hierfür einen monatlichen Erbpachtzins leisten. Der Erbpachtzins ist an den Verbraucherindex gebunden und kann frühestens jeweils nach 3 Jahren angepasst werden.
Der Erbpachtvertrag läuft bis zum 31.03.2069. Nach Beendigung des Erbbaurechts gehen die Wohnung sowie alle baulichen Anlagen entschädigungslos in das Eigentum der Grundstückseigentümer über. Das Objekt kann nur mit maximal 70 % beliehen werden, d.h. der Eigenkapital-Anteil muss mind. 30 % des Kaufpreises betragen. Dies geben die Erbpachtgeber so vor.
Der Erbpachtzins beträgt monatlich € 73,15 Euro und ist im Wohngeld enthalten.
Das Wohngeld beträgt monatlich € 397,- für die Wohnung + € 28,-Wohngeld für den Tiefgaragenstellplatz. Davon werden € 143,33 monatlich den Rücklagen für die Wohnung + € 9,86 den Rücklagen für die Tiefgarage zu geführt. Diese Angaben stammen vom Eigentümer (Stand 1/2024) für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keinerlei Haftung.
Es gilt der notarielle Kaufvertrag.
Der Kaufpreis für den Tiefgaragenstellplatz beträgt € 15.000,- Der Kaufpreis für die Wohnung € 205.000. Gesamtkaufpreis € 220.000,-
Besichtigung Dienstag 05.03.2024 nach individueller Terminvereinbarung.
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