Keine Käuferprovision! Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die oben genannten Objektdaten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Verbrauchswerte sowie Grundstücksgrößen erhalten wir in der Regel von unseren Auftraggebern, die wir ohne Gewähr weitergeben! Bei starker Nachfrage behalten wir uns das Recht vor, in ein Gebotsverfahren überzugehen.
Hinweis für Käufer: Nach § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muß im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden. Hierzu können Sie sich u.a. an die Verbraucherschutzzentrale wenden.