Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nur Anfragen beantworten können unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Postanschrift, Rufnummer (Erreichbarkeit tagsüber) und E-Mail-Adresse.
Gerne besichtigen wir mit Ihnen dieses ansprechende Grundstück im Rahmen von Einzel-Terminen. Besichtigungen sind nach Absprache auch nach Feierabend oder am Wochenende möglich. Bitte wahren Sie Diskretion und betreten Sie das noch bewohnte Grundstück - auch aus Haftungsgründen - nicht ohne vorherige Absprache und nur gemeinsam mit uns!
Sofern Sie das mit uns gemeinsam besichtigte Grundstück ankaufen möchten, stellen wir Ihnen gern sämtliche für die Finanzierung erforderlichen Objektunterlagen zur Verfügung und unterstützen Sie mit unseren bankenunabhängigen Finanzierungsberatern bei einer maßgeschneiderten Finanzierung. Kaufgebote nehmen wir gern nach erfolgter Besichtigung schriftlich per E-Mail entgegen!
Die Erstellung der Verkaufsofferte erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers, der örtlichen Verwaltung und des Bauamtes vom Amt Nordstormarn in Reinfeld zugrunde. Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein Vorbescheidsverfahren gemäß § 34 BauGB. Für das Grundstück besteht bereits ein Überplanungsvorschlag eines mit uns kooperierenden Bauträgers, zu dem wir gern einen persönlichen Kontakt herstellen. Eine Baubindung für das Grundstück besteht nicht!
Bei aller Sorgfalt wird von uns eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in der Verkaufsofferte nicht übernommen, ebenso nicht für die Durchführbarkeit der als Planungsvorschläge hier dargestellten Bebauung.
Die hier angebotene Immobilie wird als Grundstück zur Bebauung mit aufstehendem Wohn- und Nebengebäude zum Abriss durch den Käufer angeboten und verkauft. Der Grundstückskaufpreis versteht sich zzgl. der üblichen Ankaufskosten: 6,25% Makler-Courtage inkl. derzeit 19% MwSt., Notar- und Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer.
Das Angebot erfolgt durch die Fa. Konjack Immobilien e.K. im qualifizierten Makler-Allein-Auftrag. Unser Provisionsanspruch (Makler-Courtage) entsteht grundsätzlich nur dann, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags kommt. Der Maklervertrag ist also ein rein erfolgsorientierter Vertrag. Das Öffnen unseres von Ihnen angeforderten Exposés oder die Vereinbarung einer Besichtigung lösen ohne Kaufvertragsabschluss für Sie keine Zahlungsverpflichtungen aus!
Sind Sie selbst bereits Eigentümer einer Immobilie? Kennen Sie deren aktuellen Marktwert? Vielleicht möchten Sie im Zusammenhang mit der derzeitigen Objektsuche bald Ihre derzeitige Immobilie verkaufen oder vermieten? Oder möchte in Ihrem Freundes-/Bekannten-/Familienkreis jemand eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann sprechen Sie uns gern an!
Mit unserer über 30-jährigen Expertise rund um die Immobilie stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beantworten all Ihre Fragen! Kompetente Beratung und erfolgreiche Vermarktung beginnt mit einem Anruf bei uns: 040 - 605 00 37 oder per E-Mail: kompetenz@konjack-immobilien.de