Zum Aufruf kommt das Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB an dem im Grundbuch als Waldfläche ausgewiesenen Flurstück.
Ungleichmäßig geschnittenes langgezogenes Grundstück, bewachsen mit Baum-, Strauch- und Wildwuchs. Lage im Außenbereich gemäß§ 35 BauGB. Das Grundstück liegt direkt angrenzend an Landwirtschaftsfläche.
Hinweis: Die genauen Flurstücksgrenzen sind nur über eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist ausgeschlossen.
1. Das Aneignungsrecht entsteht durch Eigentumsverzicht gemäß § 928 BGB Abs. 2. Bei einer Versteigung dieses Aneignungsrechts ist noch kein neuer Eigentümer eingetragen - das Grundbuch ist eigentümerfrei. Ein neuer Eigentümer wird nach Erwerb ohne Auflassungsvormerkung und nach Kaufpreiszahlung direkt in das Grundbuch eingetragen.
2. Die Liegenschaften werden mit allen Verbindlichkeiten, Lasten und Gegebenheiten (zum Beispiel: bewohnt/unbewohnt, Leitungsrechte, Wegerechte, Hypotheken, etc.) versteigert. Oftmals sind nicht alle Gegebenheiten dieser Objekte bekannt. Hierzu zählen auch Angaben zu der Anzahl der Zimmer, dem Räumungsgrad und dem Sanierungs-/Renovierungsstand.
3. Besichtigungen sind in der Regel nicht möglich.
4. Das Auktionshaus und der Veräußerer haften nicht für unvorhergesehene und nachträglich bekanntwerdende Gegebenheiten rund um die Liegenschaft (Beispiele Hinweis Nr. 3). s. Es gelten die besonderen Regelungen zum Aneignungsrecht in unseren Versteigerungsbedingungen.
Wichtiger Hinweis: Zur Wirksamkeit des Vertrages und Grundbuchvollzug bedarf es der Vorlage der Genehmigung, u.a. nach*** GVO, GVG, SächsGemO, § 144 BauGB *** in grundbuchtauglicher Form und ohne Übernahme der persönlichen Haftung für deren Erteilung für den Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Außenstelle Chemnitz in Chemnitz
Ungefähre Koordinaten (Google Maps): 50.780457, 12.943446
Gemarkung: Harthau
Flurstück: 489, 490
Grundstücksgröße: ca. 80 m²