Zum Verkauf steht ein Baugrundstück für ein Einfamilienhaus in Zühlsdorf.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 944 m². Im vorderen Bereich existiert ein Fahr-, Wege- und Leitungsrecht für den Nachbarn.
Dies spielt jedoch für den Erwerber keine große Rolle, da diese Nutzung quer vor dem Grundstück erfolgt, und rein "netto" 809 m² Fläche zur Verfügung stehen.
Bei einer GRZ (Grundflächenzahl) von 0,2 kann ein durchaus ansehnliches Haus errichtet werden.
Es handekt sich - laut Flächennutzungsplan - um den Innenbereich von Zühlsdorf.
Dementsprechend gilt § 34 BauGB - wie Nachbarbebauung.
Das Bestandsgebäude ist ein Freizeitbungalow aus dem Jahr 1977, der zum wohnen mit Hauptadresse nicht genutzt werden darf. Es wird von Abriss ausgegangen.
Die Aussenfassade des Bestandsgebäudes ist mit Asbestzementplatten verkleidet.
Erschlossen ist das Grundstück mit Wasser, Abwasser und Strom.
Erdgas liegt - lt. Auskunft eines Versorgers - in der Straße.