Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um ein Bieterverfahren handelt und es sich bei dem angegebenen Kaufpreis um den Mindestpreis dieses Angebotes handelt und NICHT um den endgültigen Kaufpreis!
Wir bitten Sie, bei Anfragen vollständige Angaben hinsichtlich Ihrer Kontaktdaten zu machen.
Gerne erteilen wir Ihnen vorab telefonisch oder per E-Mail weitere Auskünfte und vereinbaren einen
Besichtigungstermin mit Ihnen.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Gerne helfen wir Ihnen bei Bedarf den passenden Finanzierungspartner zu finden.
Aber was genau ist ein Online-Bieterverfahren?
Bei einem Online-Bieterverfahren handelt es sich um eine moderne und innovative Methode zum Verkauf von Immobilien. Das Online-Bieterverfahren erklärt man am besten, indem man es von dem abgrenzt, was es nicht ist. Es ist keine Auktion und auch keine Versteigerung. Aber es gibt eine große Gemeinsamkeit zwischen Auktionen und dem Online-Bieterverfahren: Kaufinteressenten geben ihre Gebote für den Kauf ab. Doch nur bei einer Versteigerung oder Auktion sind diese Gebote wirklich verbindlich und an den Höchstbietenden wird letztendlich verkauft.
Das Online-Bieterverfahren hingegen ist auch nach der Beendigung für alle Teilnehmenden unverbindlich, d. h. alle bekommen nochmal die Gelegenheit und etwas Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie Gebote zurückziehen oder annehmen wollen.
Sie erhalten per E-Mail und SMS eine Einladung mit einem Link zum digitalen Angebotsverfahren. Damit können Sie einfach und sicher auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC ein Angebot abgeben.