Für das 4-Parteienhaus wird zurzeit eine Teilungserklärung erstellt. Insgesamt stehen 5 KFZ-Stellplätze im Freien und eine Doppelgarage zur Verfügung, die jetzt noch individuell zugeteilt werden könnten, da die Teilungserklärung noch nicht abgeschlossen ist. Im Anschluss können die 4 Wohnungen getrennt erworben werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei einer Teilung bereits bestehende Mietverhältnisse einen verlängerten Kündigungsschutz auch bei Eigenbedarf erhalten.
Aktuell gehört zu jeder Wohnung 1 Stellplatz, ggf. kann ein Stellplatz zusätzlich erworben werden.
Die Wohnung ist zurzeit vermietet.
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Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr