Objektnummer: 90091272-1204842 | SIP-ID: 3926
Exklusive Büroetage im Gewerbegebiet Blauen See in Königstädten





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Nettokaltmiete
1.320 €
Gesamtfläche
125 m²
Adresse
65428 Rüsselsheim / Königstädten
Renate Lihl
Kreuz Immobilien
Renate Lihl
Kreuz Immobilien
Preise und Kosten
Nettokaltmiete
Nebenkosten
Mieterprovision
Kaution
Stellplatz Freiplatz
Lage
Straße nicht freigegeben
65428 Rüsselsheim / Königstädten
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Königstädten ist mit seinen 10.600 Einwohnern ein sehr beliebter Stadtteil von Rüsselsheim, der 1956 eingemeindet wurde. Durch seine zentrale Lage im Rhein Main Gebiet und der direkten Autobahnanbindung an die A 60 bietet Königstädten den Vorteil die umliegenden Städte Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt, sowie den Flughafen Rhein Main in weniger als 30 Minuten zu erreichen. Gute Busverbindungen nach Rüsselsheim und Groß-Gerau ermöglichen den problemlosen Besuch von weiterführenden Schulen. Einkaufsmöglichkeiten, als auch Ärzte und Apotheken sind im Ort vorhanden. Zeit zum Entspannen und Erholen findet man im angrenzenden Wald- und Feldgebiet, das zu schönen Spaziergängen, entspanntem Joggen und ausgiebigen Radtouren einlädt, wie z.B. in das schöne „Jagdschloss Mönchbruch“.
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Objektbeschreibung
Die Gewerbeeinheit befindet sich im 2. Obergeschoss in einer 2018 erbauten Wohn-Gewerbeanwesen im Gewerbegebiet Blauer See in Rüsselsheim Königstädten.
Ausstattung
Die Büroflächen verfügen über folgende Ausstattungsmerkmale:
- Eingangsbereich mit Granitfußboden
- isolierverglaste Kunststofffenster 3 Fach
- Elektrische Rollläden
- Einbauküche
Den besten Eindruck und weitere Details erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Besichtigungstermin!
- Eingangsbereich mit Granitfußboden
- isolierverglaste Kunststofffenster 3 Fach
- Elektrische Rollläden
- Einbauküche
Den besten Eindruck und weitere Details erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Besichtigungstermin!
Objektdaten
PLZ
Ort
Etage
Gesamtfläche
Bürofläche
Anzahl Zimmer
Anzahl Stellplätze
Weitere Informationen
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen Ihre vollständigen Daten mit Vor- und Nachnamen, postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen Ihre vollständigen Daten mit Vor- und Nachnamen, postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Anbieterinformationen

Kreuz Immobilien
Am Schafsteg 1 , 64569 Nauheim