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Objektnummer: 90091272-1202131 | SIP-ID: 3530-11

Epfenbach: Wohnen in sonniger Ortsrandlage!

Bauplatz im Grünen  - Grundstück in 74925 Epfenbach mit 336m² kaufen
Zufahrt "Zum Kistner" - Grundstück in 74925 Epfenbach mit 336m² kaufen
Am Kistner 7 - Grundstück in 74925 Epfenbach mit 336m² kaufen
Lageplanauszug Flst. Nr. 15607, Am Kistner 7 - Grundstück in 74925 Epfenbach mit 336m² kaufen
Lageplanausschnitt Flst. Nr. 15607, Am Kistner 7 - Grundstück in 74925 Epfenbach mit 336m² kaufen
Kaufpreis

73.920 €

Grundstücksfläche

336 m²

Eberhard Krötz
Eberhard Krötz

Preise und Kosten

Kaufpreis
73.920 €
Courtage Hinweis
Keine Käufercourtage!

Lage

Straße nicht freigegeben
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Epfenbach liegt in der Brunnenregion zwischen Mosbach und Sinsheim. In Epfenbach findet wöchtentlich ein Wochenmarkt statt. Auch ein Dorfladen, eine Bäckerei mit Café, sowie eine Metzgerei und Apotheke sind vorhanden. Neben den beiden Kindergärten gibt es auch die Merian Grund- und Werkrealschule mit Sport-Kulturhalle und einem Schwimmbad.

Busverkehr:
Bad Rappenau - Reichartshausen - Sinsheim und zurück
Moosbrunn - Lobbach - Waldwimmersbach - Wiesenbach - Heidelberg und zurück

Entfernungen:
Heidelberg 25 km Sinsheim 14 km Mannheim 55 km
Karlsruhe 75 km Heilbronn 50 km Mosbach 22 km
Eberbach 20 km

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74925 Epfenbach

Objektbeschreibung

Die Gemeinde Epfenbach bietet im Neubaugebiet „Betheläcker“ noch freie Bauplätze zum Verkauf an. Alle Grundstücke sind voll erschlossen und können sofort bebaut werden.

Dieses Grundstück ist für die Bebauung mit einem Reihen-Endhaus vorgesehen.

Wir können Ihnen noch weitere Grundstücke mit anderen Grundstücksgrößen anbieten. Die Liste aller noch verfügbaren Bauplätze, sowie die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes senden wir Ihnen bei Interesse gerne zu.

Bei Kaufinteresse und bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Am besten jetzt gleich das ausführliche Exposé anfordern!

Ausstattung

Einige Hinweise zu den Baumöglichkeiten und den örtlichen Bauvorschriften im
„Dorfgebiet“ (Auszug für Grundstücke, die im Dorf-Mischgebiet MD liegen)

+ Allgemein zulässige Nutzung: Auf der als „Dorfgebiet“ ausgewiesenen Fläche sind die im § 5 Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 BauNVO aufgeführten Nutzungen zugelassen. Die unter den Ziffern 8 und 9 des § 5 Abs. 2 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit im „MD-Gebiet“ nicht zulässig. Im „MD2“-Gebiet sind Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine Tierhaltung in Stallungen, Gehegen und Koppeln unzulässig.

Ausnahmsweise zulässige Nutzung
Die ausnahmsweise zulässige Nutzung nach § 5 Abs. 3 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit unzulässig (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO).

+ Die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt im „Allgemeines Wohngebiet“ bei Einzelhäusern drei, bei Doppelhaus-Hälften zwei Stück.

+ Garagen und überdachte PKW-Stellplätze müssen einen Mindestabstand von 1,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen.




Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen

+ Dachgestaltung der Hauptbaukörper: Dachneigung
Zulässig sind Dächer mit einer Dachneigung von bis zu 40°.
Bei der Errichtung von Doppelhäusern beträgt die Dachneigung zwingend 35°. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch eine Baulast sichergestellt ist, dass beide Doppelhaushälften eine einheitliche Dachform im Rahmen dieser Festsetzung erhalten.

+ Dachform: Auch einseitige Pultdächer sind zulässig, wenn die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden

+ Dachaufbauten/Dacheinschnitte: Dachgauben und Dacheinschnitte dürfen in ihrer Summe je Dachseite zwei Drittel der Gebäudelänge nicht überschreiten.

+ Stellplatzverpflichtung für Wohnungen:
▪ bei Errichtung einer 1-Zimmer-Wohnung = 1 Stellplatz
▪ bei Errichtung einer 2-Zimmer-Wohnung = 1,5 Stellplätze
▪ bei Errichtung einer Wohnung mit 3 und mehr Zimmern = 2 Stellplätze

+ Wasser-Rückhaltemaßnahmen: Das von den Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zurückzuhalten und gedrosselt in die Kanalisation einzuleiten. Hierfür ist auf jedem Grundstück zur Aufnahme des Dachflächenwassers ein Retentionssystem (Regenwasserzisterne mit Retentionsteil) mit gedrosseltem Abfluss bereitzustellen und dauerhaft zu unterhalten.

Auf die Errichtung einer entsprechenden Anlage kann verzichtet werden, wenn mindestens 80 % aller Dachflächen eine Dachbegrünung mit einer 10-12 cm mächtigen Substratschicht aufweisen.

+ Bauverpflichtung
Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb einer Frist von 7 Jahren soll gebaut werden.

Die ausführlichen Bauunterlagen senden wir Ihnen gerne zu.

Objektdaten

PLZ
74925
Ort
Epfenbach
Grundstücksfläche
336 m²
Anzahl Stellplätze
0

Zustand und Energieausweis

Erschließung
voll erschlossen

Finanzierung

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Anbieterinformationen

Eberhard Krötz