Dieses Objekt ist etwas ganz Besonderes. Wohnen Sie im denkmalgeschützten Gebäude und genießen Sie somit nicht nur ein einzigartiges historisches Ambiente, sondern auch die Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Die Wohnung ist ein Erstbezug nach der Renovierung.
Die Ausstattungsqualität ist gehoben, die Küche ist offen gestaltet, was ein modernes und offenes Wohngefühl schafft. Darüber hinaus bietet die Wohnung eine Terrasse, auf der Sie die Sonne genießen und entspannen können.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie sich von dieser exklusiven Etagenwohnung begeistern!
Dank der Denkmalafa können Sie nicht nur in einem außergewöhnlichen Ambiente wohnen, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sichern Sie sich attraktive Abschreibungsmöglichkeiten und sparen Sie bares Geld.
Nutzen Sie die KFW-Förderungen bis 150.000 € zu einem Zins ab 0,04%! Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 10%!
Steuerliche Förderungen durch die Denkmal AfA für Eigennutzer und Vermieter.
Vermieter
Der Begünstigungszeitraum, in dem die erhöhten Absetzungen geltend gemacht werden können, beträgt im Fall des § 7i EStG zwölf Jahre und beginnt mit dem Jahr der Fertigstellung der Modernisierungsarbeiten. Während dieser Zeit können jährlich in den ersten acht Jahren bis zu 9 % und in den darauffolgenden vier Jahren bis zu 7 % der begünstigten Modernisierungskosten abgesetzt werden.
Selbstnutzer
Diese sind im Jahr der Fertig-stellung und in den folgenden neun Jahren mit jeweils 9 %, als