Die Immobilie wird im Alleinauftrag durch Schrettenbrunner Immobilien verkauft.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Provision in gleicher Höhe seitens des Verkäufers gezahlt wird.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. Mai 2012 (Aktenzeichen III ZR 62/11) entschieden, dass ein Maklervertrag bereits dann zustande kommt, wenn ein Interessent Informationen über eine Immobilie anfordert, über die Provisionspflicht informiert ist und die Dienstleistungen des Maklers, wie zum Beispiel das Exposé, in Anspruch nimmt. Dies bedeutet, dass Sie mit SCHRETTENBRUNNER IMMOBILIEN einen Maklervertrag schließen, sobald Sie eine Anfrage zu einer Immobilie stellen.
Die Provisionspflicht greift erst dann, wenn durch die Vermittlung des Maklers tatsächlich ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer der Immobilie zustande kommt. Die Anfrage und die Inanspruchnahme der Maklerdienste sind also völlig unverbindlich, solange kein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
UNSER SERVICE FÜR EIGENTÜMER:
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