Was ist Erbbaurecht?
Der wichtigste Vorteil für Sie als Erbbaurechts-Nehmer besteht darin, dass Sie zum Kauf dieser Eigentumswohnung kein Grundstücksanteil mit kaufen, sondern zu einem Erbbauzins mieten.
Damit entfällt für Sie der Grundstückskaufpreis und Ihr notwendiger Finanzierungsaufwand ist niedriger. Als Erbbauberechtigter werden Sie voller Eigentümer der Wohnung: das Erbbaurecht und die Eigentumswohnung können verkauft, vermietet und belastet werden. Eine Vererbung des Erbbaurechts ist ebenfalls möglich.
Alle üblichen staatlichen Förderungen, Abschreibungen und Steuervergünstigungen gelten natürlich auch. Kapitalanleger profitieren von der linearen AfA. Aufwendung zum Erwerb des Erbbaurechtes sind abschreibungsfähig (AfA). Der Erbbauzins für die Nutzung des Grund und Bodens ist steuerlich absetzbar – anders als der Kaufpreisanteil für erworbenen Grund und Boden. Der jährliche Erbbauzins beträgt derzeit ca. 788,55 €.
Das Erbbaurecht läuft vorerst bis zum Jahr 2050. Bei Beendigung durch Zeitablauf erhält der Erbbauberechtigte keine Entschädigung.
Der Rücklagenstand der „Rücklage Wohnungen“ betrug zum 31.122021 1.493.368,16 EUR. Die Rücklage Müllpresse hatte am 31.12.21 einen Stand von 29.774,27 EUR und die Rücklage Waschküche 87.792,51 EUR.
Geplant wird derzeit eine Dach- und Fassadensanierung, welche im Jahr 2025/2026 ausgeführt werden soll. Die genaue Planung ist im Jahr 2024.
Die erste Sonderumlage in Höhe von gesamt 570.000,00 EUR ist am 01.11.2022 anteilig in Höhe von 898,32€ für diese Wohnung fällig.