Dieses exklusive Grundstück ist zusammen mit dem Nachbargrundstück auf der angrenzenden, nördlichen Seite eines der letzten in der Raiffeisenstraße.
Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 570 hat eine Fläche von 304 m² und ist ein echter Geheimtipp für all jene, die sowohl die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés schätzen als auch die grüne Natur direkt vor der Tür für entspannte Spaziergänge genießen möchten.
Das Grundstück ist nach Nordosten ausgerichtet und mißt in der Nord-Süd-Ausdehnung (Straßenseite) ca. 14,4 m. Es ist von der B8 abgeneigt gelegen (Hanglage). Die Tiefe des Grundstücks ist an der nördlichen Grundstücksgrenze ca. 20,40 m und an der südlichen Grundstücksgrenze ca. 23 m.
Denkbar ist hier ein freistehendes Einfamilienhaus. Ebenso könnte nach Absprache mit dem Bauamt auch eine Doppelhaushälfte unter Hinzunahme des Nachbargrundstücks (Flurstück 569 mit 221 m²) realisiert werden.
Lassen Sie sich von der natürlichen Schönheit und dem Potenzial dieses Grundstücks inspirieren und gestalten Sie Ihr neues Zuhause nach Ihren Vorstellungen. Das benachbarte Grundstück (Flurstück 569), welches Sie ebenfalls über uns erwerben können (Kaufpreis: 84.000 Euro) hat eine Fläche von 221 m² und die Tiefe des Grundstücks ist an der nördlichen Grundstücksgrenze ca. 18,30 m. Die Nord-Süd-Ausdehnung an der Straßenseite mißt ca. 11,8 m.
Insgesamt beträgt die Größe beider Grundstücke (Flurstück 570 & Flurstück 569) 525 m². Denkbar wäre auch eine Vereinigung beider Flurstücke um das entstehende, "neue" Flurstück mit nur einem Einfamilienhaus bebauen zu können. Hierbei müßte beim Katasteramt eine Vereinigungsanfrage gestellt werden.
Besonderheit:
Da das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans liegt, richtet sich die Beurteilung der Bebaubarkeit nach den Vorgaben des § 34 BauGB und kann dementsprechend bebaut werden (Angleichung an die Gebäude in der bestehenden Umgebung). Die umliegende Bebauung ist überwiegend durch ein bis zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dach geprägt, und die Planung sollte diesem Stil ebenfalls folgen. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag beim Bauamt in Hennef geklärt werden.
Erschließung:
Die öffentliche Erschließung durch die Kommune ist bereits erfolgt und Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Strom und Telkommunikationsleitungen sind bereits vorhanden. Auch die Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle sind in einer Trennkanalisation verlegt. Alle bisher angefallenen Erschließungskosten sind bereits bezahlt. Da die erstmalige Erschließung noch nicht ganz abgeschlossen ist, können zukünftig noch weitere Kosten für einen eventuell anfallenden Endausbau der Strassendecke oder der Bürgersteige entstehen. Diesbezüglich ist es möglich, beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Hennef eine Erschließungsauskunft bezüglich der noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge zu beantragen.
Die öffentliche Erschließung endet an der Grundstücksgrenze. Auf den Käufer/ Bauherrn kommt zusätzlich noch die private/ innere Erschließung an das kommunale Versorgungsnetz hinzu. Dies betrifft den Bereich von der Grundstücksgrenze bis zum Haus und liegt vollständig in der Verantwortung des Käufers/ Bauherren.
ECKDATEN:
- Grundstück 304 m²
- ca. 14,4 m Straßenfront zur Raiffeisenstraße
- West bis Süd-West-Ausrichtung des rückwärtigen Gartens
- Das Grundstück ist von der Straßenseite aus zugänglich
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hennef ergab, dass keine Baulasten auf diesem Flurstück eingetragen sind. Im Altlasten- und Hinweisflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises ist dieses Grundstück nicht als altlastverdächtige Fläche erfasst.
Alle Maßangaben sind vor Ort zu prüfen und ohne Gewähr von Richtigkeit. Sie dienen lediglich der ungefähren Vorstellung des Ausmaßes der Grundstücksgröße.