Die Maklercourtage unserer angebotenen Objekte beträgt jeweils 3,57% des beurkundeten Kaufpreises für Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien, 7,14% des beurkundeten Kaufpreises für Käufer von Gewerbeimmobilien, sowie 3,57 Bruttomieten für den Mieter bei Gewerberäumen jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit im Expose nicht ausdrücklich eine andere Courtagehöhe angegeben wurde.
Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- / Kaufvertrages und vom Mieter / Käufer / Verkäufer an die Firma Lütt Immobilien zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwingender Bestandteil eines jeden Angebotes sind. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung bleiben vorbehalten.
Alle unsere Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernehmen.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Lütt Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ihnen gefällt die Präsentation unserer Angebote und Sie überlegen ebenfalls Ihre Immobilie zu veräußern?
Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich von uns beraten und sich die Möglichkeiten eines Verkaufs oder einer Vermietung aufzeigen.
Wir freuen uns auf Sie.