Erdgeschoss: Treppenhaus, Flur, Wohn-/Esszimmer oder Büro/Vorzimmer, Wintergarten, interne Treppe, Anbau: Küche, Bad
Obergeschoss: Treppenhaus, Flur, Wohn-/Esszimmer, Anbau: Schlafzimmer, Bad
Obergeschoss2: Treppenhaus, Flur, Wohn-/Esszimmer, Küche, Dachterrasse
Dachgeschoss: Treppenhaus, Flur, Schlafzimmer, Bad
Keller: Mieterkeller, Heizung , Hausanschlussraum,
Hof mit Garten
Es sind isolierverglaste Fensterrahmen aus Holz verbaut.
Es besteht Renovierungsbedarf im Anbau (Fassade, 2 Bäder).
Im Garten ist ein Unterstand vorhanden.
Der Keller wurde gemauert und zeigt daher eine geringe Restfeuchte.
Alle Etagen erreichen sind über ein Holztreppenhaus erreichbar.
Die elektrische Versorgung kann als zeitgemäß beschrieben werden.
Angaben nach (GEG) EnEV:
Energieausweis nicht notwendig, da Denkmal
Baujahr der Heizung und des Warmwasserspeichers: 2001
Baujahr Kamineinsatz-Ofen mit Kacheln, zum Verfeuern von naturbelassenem Holz: 1949
Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.
Wir empfehlen im Zweifel die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang.