Bei Miete. Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Mietercourtage in Höhe von 3 mal Monatskaltmieten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z.Z. 19% ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Dies gilt für einen Mietvertrag, der für länger als für fünf Jahre abgeschlossen wird, andernfalls gilt für die Provision 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Langebner Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch nach Vertragsschliesung mit dem Vermieter gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).