Am Ortsrand von Flinsbach, ein Ortsteil von Helmstadt-Bargen, im Sondergebiet "Koi-Handel, Garten- und Landschaftsbau" befindet sich diese zum Verkauf stehende Gewerbefläche. Die Gesamtfläche setzt sich aus mehreren Grundstücken zusammen.
Eine Bebauung kann nach Bebauungsplan §9 BauGB erfolgen. Zulässig sind Gebäude und Einrichtungen, welche der Haltung und dem Verkauf von Koi und Stören, aber auch einem Garten- und Landschaftsbetrieb dienen. Dieses beinhaltet alle hiermit in Verbindung stehende Haupt- und Nebennutzung, wie Verkaufs- und Ausstellungsräume, bauliche Anlagen zum Unterstellen der für den Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaus erforderlichen Gerätschaften, aber auch Räumlichkeiten für die Verwaltung.
Aktuell befindet sich noch auf dem Grundstück das Gebäude der vorherigen Firma für Swimmingpools und Teichanlagen.
Alle notwenigen Unterlagen können wir Ihnen bei Interesse zur Verfügung stellen.