Ziel des Erwerbs eines Pflegeappartements als wirtschaftliche und soziale Vorsorgeinvestition ist die langfristige Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie die Sicherung eines schnellen Zugriffs auf einen Pflegeplatz im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Rahmen des bevorzugten Belegungsrechtes. Der Bedarf für Pflegeeinrichtungen ist enorm, denn die Pflegebedürftigkeit wächst in Deutschland zusehends.
Aktuell beträgt die vom Betreiber bezahlte mtl. Pacht für das Appartement 914,-- €
= 4,94% Brutto Rendite
Die an den Eigentümer ausbezahlte Pacht beträgt 833,-- € = 4,50 % Netto Rendite
Der Differenzbetrag in Höhe 81,-- € sind die Bewirtschaftungskosten, Verwaltervergütung , Instandhaltungsrücklage etc.
Die bevorzugte Belegung in allen Heimen von S&H so auch in Kissing, Odelzhausen, Bobingen, Diedorf , Schrobenhausen und andere.
In dem mit dem Betreiber geschlossenen Pachtvertrag wurde eine Vereinbarung getroffen, die besagt, dass bei der Belegung der Pflegeplätze des Pflegeheims nachfolgende bevorzugt zu berücksichtigen sind:
Soweit sich Eigentümer/Miteigentümer einer Sondereigentumseinheit des Pflegeheimes und/oder deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Großeltern der Ehegatten, Kinder, Enkel, Geschwister, Geschwister des Ehegatten, Kinder des Ehegatten und Geschwisterehegatten, Tanten und Onkel) um einen Pflegeplatz bewerben, sollen diese an erster Stelle bei der Belegung der Pflegeplätze berücksichtigt werden und Vorrang vor allen anderen Bewerbern haben.
Im vorliegenden Pflegeheim, wurde das Vermietungs-/Verpachtungsrisiko durch den Abschluss eines fest auf die Dauer von 20 Jahren zuzüglich zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre vereinbarten Pachtvertrages weitgehend minimiert.