Dieses Baugrundstück zeichnet sich durch seine zentrale Lage in Ritterhude aus.
Die Grundstückfront hat eine Länge von 19 Metern und eine Länge von ca. 31 Metern und bietet somit für eine anstehende Bebauung genügend Spielraum. Es handelt sich hier um ein Grundstück in zweiter Baureihe.
Die Bebaubarkeit erfolgt nach dem gültigen Bebauungsplan Nummer 46 der Gemeinde Ritterhude. Gemäß Bebauungsplan darf hier eingeschossig gebaut werden mit einer Grundflächenzahl von 0,3. Bei einer Grundstücksgröße von ca. 607 qm käme man auf eine maximal zu bebauende Fläche von 182,1 qm. Gebaut werden können hier Einzel- sowie Doppelhäuser.