Dieses Baugrundstück zeichnet sich durch seine zentrale Lage in Ritterhude aus.
Die Grundstückfront hat eine Länge von 38 Metern und bietet somit für eine anstehende Bebauung genügend Spielraum. Es handelt sich hier um ein Grundstück in zweiter Baureihe.
Die Bebaubarkeit erfolgt nach dem gültigen Bebauungsplan Nummer 46 der Gemeinde Ritterhude. Gemäß Bebauungsplan darf hier eingeschossig gebaut werden mit einer Grundflächenzahl von 0,3. Bei einer Grundstücksgröße von ca. 1200qm käme man auf eine maximal zu bebauende Fläche von 360qm. Gebaut werden können hier Einzel- sowie Doppelhäuser.