An der Grenze zu Bochum und Essen wartet dieses frei stehende sanierungsbedürftige Anwesen darauf, wachgeküsst zu werden.
Jede Einheit hat einen eigenen Eingang. Das Haupthaus umfasst
ca.180 m² Wohnfläche und das Nebenhaus umfasst ca. 67 m².
Schäden an einem Fallrohr verursachte im letzten Jahr einen Feuchtigkeitsschaden in zwei Räumen, der vom Grundsatz her behoben wurde, allerdings ist ein Kellerraum deswegen zurzeit nicht nutzbar.
Der Eigentümer hat bei dem Erwerb des Grundstücks eine Bergschädenverzichtserklärung abgegeben, die jedoch nicht im Grundbuch eingetragen wurde, sondern lediglich in einer separaten Urkunde vom 22.09.1965 verschriftlicht wurde. Ein aktuelles Schreiben der RAG weist darauf hin, dass es nicht mehr relevant ist.