Die Erschließung nach BauGB ist noch nicht abgerechnet, Beiträge können noch erhoben werden.
Es ist eine Baulast eingetragen unter der Baulast-Protokoll-Nr. 3167 zur Sicherung der Zuwegung.
Bei der in Abt.II des Grundbuches eingetragenen Grunddienstbarkeit handelt es sich um ein Leitungsrecht, das übernommen werden muss.
Die vorhandene Fertiggarage stammt aus dem Baujahr.