Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr, zum Anbau und zu den Grundrissen im Keller und im Spitzboden vor. Somit kann keine Gewährleistung für den Anbau, das Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
Die Wohnfläche ergibt sich aus der Wohnflächenberechnung vom 08.10.1979. Die Maße des Anbaus, welche in der Wohnflächenberechnung beschrieben sind, stimmen nicht mit dem IST-Zustand überein. Der Anbau hat laut Angabe der Eigentümer eine Wohnfläche von 19,42 m².
Bei der Fläche im Spitzboden handelt es sich um wohnraumähnlich ausgebaute Nutzfläche.
Die Gesamtfläche ergibt sich aus der Fläche aus der Wohnflächenberechnung, der Differenz des Anbaus und der Nutzfläche im Spitzboden.
Die Bewilligungsurkunden vom 16.07.1962 und vom 27.09.1962 sind beim Amtsgericht Bochum beantragt und werden zeitnah nachgereicht.
Die Stadtwerke Bochum verlegt derzeit neue Stromleitungen, Wasserleitungen und Gasleitungen auf dem Grundstück. In diesem Zuge wird ein Teil des Vorgartens aufgestemmt um die neuen Leitungen zu verlegen.