Die Teilnahme an der Zwangsversteigerung kann nur erfolgen, wenn der Bieter sich durch ein Identifikationsdokument mit Wohnadresse (z.B. Personalausweis) ausweisen kann. Um ein Gebot abgeben zu können, muss ein Betrag in Höhe von 10% vom Verkehrswert als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Die Hinterlegung kann durch Überweisung auf das Konto der Oberjustizkasse Hamm unter Angabe des Amtsgerichtes und der Nummer des Verfahrens erfolgen. Alternativ kann der Betrag der Sicherheitsleistung auch mittels eines bankbestätigten Schecks, der nicht älter sein darf als drei Werktage, oder eine Bankbürgschaft nachgewiesen werden.
Bei Geboten durch Vertreter einer Firma muss der Nachweis der Handlungsvollmacht durch einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister erfolgen.