Das ca. 909 m² große Grundstück liegt in einer nachgefragten Wohngegend und verfügt über einen gewachsenen naturbelassenen Garten mit Rasen, Sträuchern und Baumbestand.
Auf dem hinteren Teil des Grundstücks stehen 3 Holzschuppen. Diese können für eine Neubebauung beräumt und abgerissen werden.
Die Straße vor dem Grundstück ist eine asphaltierte Hauptstraße, das Grundstück ist etwas höher gelegen und über eine Einfahrt gut zu erreichen.
Durch die Lage in einer gewachsenen Wohngegend mit überwiegender Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist das gesamte Gebiet voll erschlossen. Das Grundstück selbst ist nicht erschlossen, an der Straße liegen alle Medien an, auf dem Grundstück selbst gibt es Strom. Die Holzschuppen haben kein Zuwasser, kein Abwasser, keine Heizung und keine sanitären Einrichtungen. Sie sind deshalb und auch wegen des schlechten Erhaltungszustandes für Wohnzwecke ungeeignet.
Nach Auskunft der Gemeinde ist eine Bebauung nach Bau GB § 34 gegeben (wie Nachbarschaftsbebauung). Die Nachbarschaftsbebauung ist 2-geschossig.
Das Grundstück hat eine Breite von ca. 19 m und die Grundstückslänge beträgt ca. 48 m.
Somit bestehen für den zukünftigen Eigentümer viele Optionen zur Neubebauung oder zur Weiterführung der aktuellen Gartennutzung.