Die Covid-19-Pandemie hat die Wirtschaft fest im Griff. Auch bei vielen Hauseigentümern schlägt sie schon auf den Geldbeutel durch. Indem Sie Ihr Immobiliendarlehen jetzt aussetzen, verringern Sie Ihre monatlichen Kosten während der Krise. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wenn Sie aufgrund des Coronavirus in finanzielle Schieflage geraten sind, können Sie die Rate Ihres Immobiliendarlehens aussetzen. Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ermöglicht es Ihnen, Ihre Rate zu stunden. Das bedeutet, dass Sie eine Zahlungspause einlegen können. Aktuell gilt diese Pause für maximal drei Monate: im Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni 2020.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Kredit vor dem 15. März 2020 abgeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Zahlung nicht einfach einstellen, sondern die Stundung vorher bei Ihrer Sparkasse oder Bank beantragen.
Grundsätzlich kann jeder private Kreditnehmer mit seinen Raten aussetzen, wenn er diese durch die Corona-Krise nicht mehr aufbringen kann, ohne seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie zu gefährden. Dabei müssen Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bank nachweisen, dass Sie in einem finanziellen Engpass stecken und dass das Coronavirus der Grund für Ihre finanzielle Situation ist.
Sind Sie beispielsweise von Kurzarbeit betroffen? Dann genügt in der Regel die entsprechende Bescheinigung, um die Rate Ihrer Baufinanzierung auszusetzen. Den Nachweis können Sie meist digital abgeben.
Die Regelung greift für private Verbraucherverträge. Sie können also als Unternehmer unter Umständen Ihren Darlehensvertrag für Ihre private Eigentumswohnung pausieren. Kreditverträge zu gewerblichen Zwecken – zum Beispiel ein Immobiliendarlehen für Ihr Café – deckt die Regelung nicht ab. Unternehmen haben stattdessen die Möglichkeit, die Soforthilfe des Bundes zu beantragen.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie mit der Ratenzahlung aussetzen. Ihr Kreditgeber darf das Ihnen gestundete Geld dann auch nicht von Ihrem Darlehenspartner einfordern, wenn dieser nicht von finanziellen Schwierigkeiten betroffen ist. Ihre Stundung gilt übrigens auch gegenüber Ihrem Darlehenspartner: Bezahlt Ihr Darlehenspartner die gesamte Rate beim Kreditinstitut, darf er das Geld also vor dem 30.06.2020 auch nicht bei Ihnen einfordern.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut auf. Sie müssen dafür nicht persönlich in der Filiale erscheinen. Es geht normalerweise telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Ihr Ansprechpartner wird die Stundung für Sie in die Wege leiten. Dafür brauchen Sie in der Regel einen Nachweis über Ihren Einkommensausfall in Verbindung mit dem Coronavirus.
Ganz wichtig: Sie müssen die maximal drei ausgesetzten Raten anschließend nicht auf einmal nachholen! Einigen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem Institut, wie Sie weiter verfahren. In der Regel bietet es sich an, Ihre Vertragslaufzeit einfach um drei Monate zu verlängern. Möglich ist aktuell aber auch, dass die Bundesregierung den Zeitraum der Stundung über den 30.06.2020 hinaus verlängern wird.
In der Regel verlängert Ihr Kreditgeber die Laufzeit Ihrer Baufinanzierung. Die gestundeten monatlichen Raten werden also ans Ende der bisherigen Laufzeit angehängt. Zinsen und Restschuld bleiben dadurch am Ende der Laufzeit gegenüber dem bisherigen Vertrag unverändert.
Das hängt vom Darlehensgeber ab. Wir bemühen uns, Ihren Antrag rasch zu bearbeiten. In der Regel können Sie die Rate Ihres Kredits bereits zum nächsten Abbuchungstermin pausieren.
Ja, das können Sie, wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 15.03.2020 abgeschlossen haben. Für das Bauspardarlehen gilt dabei dasselbe wie für ein anderes Darlehen. Melden Sie sich beim jeweiligen Institut und legen Sie dort einen Nachweis darüber vor, dass Ihr Einkommensausfall im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Die Rate können Sie dann zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 für maximal drei Monate pausieren.
Unter Umständen haben Sie verschiedene Alternativen zum Stunden. Zum Beispiel können Sie oft die Tilgung aussetzen und nur die Zinsen weiterzahlen. Wenn diese Möglichkeit in Ihrem Vertrag genannt wird, können Sie sie auf jeden Fall nutzen. Falls nicht können Sie das Ihrem Kreditgeber vorschlagen. Die Kreditinstitute wissen, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten schwer ist. Gemeinsam finden Sie am ehesten eine gute Lösung.
Weitere Informationen rund um Corona, mögliche Hilfen für Ihren Alltag und Ihre finanzielle Situation erhalten Sie im Sparkasse.de Corona-Newsblog.