Das auf dem Grundstück errichtete Ein-/bis Zweifamilienhaus wurde in Massivbauweise mit Satteldach und voll unterkellert erstellt.
Die Erdgeschosseinheit teilt sich vom Flur in ein Tageslichtduschbad, ein separates WC, eine Küche und zwei Zimmer.
Im Obergeschoss findet sich die exakt gleiche Wohnung, lediglich mit einer Badewanne statt einer Dusche.
Auf Grund der geringen Größe von weniger als 50 qm je Wohneinheit wird sich das Haus nach heutigem Standard nicht als Zweifamilienhaus eignen.
Das Dachgeschoss bietet Ausbaupotential, sollte das Objekt erhalten bleiben und künftig als Einfamilienhaus genutzt werden.
Der Kellerbereich hat nicht nur Platz für die Heizungsanlage, sondern auch Abstellmöglichkeiten aller Art.
Zu der Immobilie gehören ein Garten und diverse Nebengebäude.
Das Objekt befindet sich nicht in einem zeitgemäßen Zustand, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind erforderlich. Auch ein Abriss und Neubebauung wären denkbar.
Es handelt sich hierbei um ein Grundstück im Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" der Stadt Griesheim.
Festgesetzt wurde dies als allgemeines Wohngebiet in dem max. 2 Vollgeschosse in offener Bauweise als Einfamilienhaus oder Doppelhaus gebaut werden können.
Die Ausnutzung des Grundstückes sind mit der Grundflächenzahl 0,4 (GRZ) und der Geschossflächenzahl 0,8 (GFZ) definiert.
Weitere Details zur Bebauung sind dem beiliegenden Bebauungsplan zu entnehmen und bei der Stadt Griesheim anzufragen.