KFW-Effizienzhaus 40
Der Bauträger hat die KFW-Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude (Förderprodukt 461 - KFW-40) bereits in Anspruch genommen, sodass das aktuelle KfW Programm 297/298 durch den Käufer nicht verwendet werden kann. Die Förderung zur Schaffung von Wohneigentum - Eigennutzung - bleiben davon unberührt.
Die BLOOM-Community wächst:
Mehr als 50 % der Wohnungen sind bereits verkauft, die ersten Eigentümer und Mieter sind eingezogen, und das Leben ist eingekehrt. BLOOM ist fertiggestellt – und damit bereit für alle, die nicht mehr auf ein Versprechen, sondern auf Realität setzen wollen.
Damit Sie mit gutem Gefühl in den Sommer starten können, geben wir allen Kaufinteressierten einen kleinen Schub in Richtung Entscheidung:
Bei Vereinbarung eines Notartermins bis zum 30. Juni 2025 erhalten Sie einen Investitionszuschuss in Höhe von 20.000 € – direkt vom Bauträger.
Ob als Kapitalanlage oder neues Zuhause – jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, sich eines der noch verfügbaren Apartments zu sichern und Teil eines lebendigen neuen Quartiers zu werden.
Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie persönlich.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Martin Englert, Volker Goldbeck
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de