Ein Bonus aufs Ersparte – mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt Sie der Staat beim Bausparen. Maximal 86 Euro gibt es pro Jahr.
Die staatliche Wohnungsbauprämie kennen die meisten. Doch dass der Staat Bausparer zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt, wissen viele nicht. Die Höhe der Zulage entspricht 9 Prozent Ihres gesparten Betrags.
Der Staat fördert dabei maximal eine Sparsumme von 470 Euro bei Ledigen. Sie sind verheiratet oder eingetragene Lebenspartner und beide Arbeitnehmer? Dann fördert der Staat sogar 940 Euro.
So ergibt sich für Ledige mit der Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr eine Zulage von maximal 43 Euro. Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, gibt es bis zu 86 Euro pro Jahr.
Ledig | Verheiratet und 1 Arbeitnehmer | Verheiratet und 2 Arbeitnehmer | |
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Höhe der Zulage in Prozent pro Jahr | 9 % | 9 % | 9 % |
Maximal geförderte Sparsumme pro Jahr | 470 € | 470 € | 940 € |
Höhe der maximalen Zulage pro Jahr | 43 € | 43 € | 86 € |
Die Arbeitnehmersparzulage bekommt jeder, der vermögenswirksame Leistungen erhält und in einen Bausparvertrag einzahlt. Alternativ können Sie damit auch einen Bausparkredit tilgen.
Außerdem darf Ihr zu versteuerndes Einkommen als Unverheirateter nicht über 17.900 Euro liegen. Für Verheiratete und Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft gelten maximal 35.800 Euro.
Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber weniger vermögenswirksame Leistungen als 470 beziehungsweise 940 Euro jährlich? Dann können Sie ihn bitten, den Restbetrag direkt von Ihrem Gehalt einzuzahlen. So sichern Sie sich dennoch die volle Förderung.
Die Arbeitnehmersparzulage bekommen Sie ausgezahlt, sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Wenn Sie das Geld für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen, dürfen Sie es sofort verwenden. Außerdem können Sie damit sanieren, renovieren oder viele andere Maßnahmen rund ums Eigenheim in Angriff nehmen.
Nach einer siebenjährigen Sperrfrist können Sie die Arbeitnehmersparzulage ausgeben, wofür Sie möchten.
Mit einem LBS-Bausparvertrag bekommen Sie jährlich eine Bescheinigung. Geben Sie diese einfach zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt ab. Falls Sie keine Steuererklärung abgeben, können Sie die Arbeitnehmersparzulage auch so beim Finanzamt beantragen.