Geld für Ihre Immobilie bekommen Sie über die vermögenswirksamen Leistungen auch vom Arbeitgeber. So wird’s gemacht!
Vermögenswirksame Leistungen helfen Auszubildenden, Angestellten, Beamten und Soldaten beim Sparen. Maximal 40 Euro zahlt der Arbeitgeber monatlich für Sie ein. Zum Beispiel in einen LBS-Bausparvertrag.
Über die Jahre kann sich so ein kleines Vermögen bilden, das Sie bei Zuteilung für Ihre eigene Immobilie ausgeben dürfen. Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet, steht das in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber einfach, ob er vermögenswirksame Leistungen zahlt.
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen, erhalten Sie unter Umständen auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Eventuell können Sie außerdem die Wohnungsbauprämie beantragen.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie die vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchten. Legen Sie einen Nachweis über einen bereits bestehenden Bausparvertrag vor. Oder schließen Sie bei uns einen neuen Vertrag ab. So weiß Ihr Arbeitgeber, auf welches Konto er die vermögenswirksamen Leistungen überweisen soll. Über den Kontoauszug können Sie prüfen, ob die vermögenswirksamen Leistungen regelmäßig eingehen.
Angenommen Ihr Arbeitgeber zahlt den Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat in Ihren Bausparvertrag ein. Nach sechs Jahren sammeln sich dadurch allein durch den Betrag vom Arbeitgeber 2.880 Euro an. Mit Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Zinsen bekommen Sie noch mehr Geld. Sie selbst mussten dafür nichts einzahlen!