Wann Sie Wohn-Riester erhalten

Wenn der Staat bei der Baufinanzierung hilft

Bei Wohn-Riester zahlt der Staat mit in Ihren Bausparvertrag ein. So kommen Sie schneller in Ihre eigenen vier Wände. Lesen Sie, wann Sie Wohn-Riester nutzen können und welche Vorteile Sie dabei haben.

Wohn-Riester ist eine der wenigen Maßnahmen zur Altersvorsorge, die Sie schon vor der Rente nutzen können. Denn in Ihre eigene Immobilie können Sie bereits jetzt einziehen. Die Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie jährlich auf die Einzahlungen Ihres Bausparvertrags. Oder zur Tilgung Ihres Bauspardarlehens. Damit unterstützt der Staat die eigenen vier Wände als private Altersvorsorge.

Voraussetzungen für Wohn-Riester

  • Sie oder Ihr Ehepartner sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Sie kaufen eine Immobilie innerhalb von Deutschland.
  • Sie nutzen die Immobilie selbst als Hauptwohnsitz. Vermietete Immobilien fördert der Staat nicht.

Wohn-Riester fördert der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen . Die höchste Förderung erhalten Sie, wenn Sie jährlich mindestens 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihren Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Mindestens müssen es 60 Euro sein. Höchstens dürfen Sie 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen einzahlen. Wenn Ihr Beitrag weniger als 4 Prozent ausmacht, erhalten Sie anteilig geringere Zulagen.

Vorteile von Wohn-Riester

  • bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr
  • 185 Euro Kinderzulage pro Jahr für vor 2008 geborene Kinder
  • 300 Euro Kinderzulage für ab 2008 Geborene pro Jahr
  • Festdarlehen mit gleich bleibender Ratenhöhe
  • Der Staat fördert auch die Tilgung des Bauspardarlehens
  • Ihre Beiträge für Wohn-Riester können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Sie sind zu Beginn des Jahres noch nicht älter als 25 Jahre? Dann können Sie sich einen Bonus sichern. Wenn Sie den Mindestbeitrag einzahlen, erhalten Sie zusätzlich einmalig 200 Euro.

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Sie müssen die über Wohn-Riester geförderte Immobilie vor Beginn Ihrer Rente verkaufen? Es ist möglich, dass Sie Ihre Förderung dennoch behalten. Zum Beispiel wenn Sie das geförderte Kapital innerhalb eines Jahres in einen neuen Wohn-Riester-Vertrag übertragen. Oder wenn Sie innerhalb von fünf Jahren damit eine neue Immobilie kaufen. Auch diese müssen Sie wieder selbst nutzen.

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner genügt es, wenn ein Partner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Auch der andere Partner kann dann Wohn-Riester nutzen.

Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.

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