Grundbucheintrag für den Hauskauf: Ablauf und Kosten

Womit Sie beim Eintrag ins Grundbuch rechnen müssen

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Wir erklären, welche Kosten dabei entstehen und wie Sie am besten vorgehen.

Im Grundbuch steht, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist. Außerdem vermerkt das Grundbuchamt dort Belastungen auf Grundstücken, zum Beispiel Grundschulden. Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie führt somit kein Weg am Grundbucheintrag vorbei. Diesen veranlasst ein Notar.

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs stehen die Angaben wie Maße und Lage des Grundstücks. Dazu werden in der ersten Abteilung die Eigentümer aufgeführt. In der zweiten Abteilung sind besondere Einschränkungen, was beispielsweise die Bebauung angeht, aufgeführt. In der dritten Abteilung stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden.

Ablauf beim Grundbucheintrag

Nachdem Sie und der Verkäufer den Kaufvertrag unterschrieben haben, veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung für Ihr Grundstück. Das heißt: Sie werden dort als neuer Eigentümer vorgemerkt. Das stellt sicher, dass der Verkäufer das Grundstück nicht parallel an mehrere Interessenten gleichzeitig verkaufen kann.

In der Regel benötigen Sie für den Kauf des Grundstücks einen Kredit. In diesem Fall wird auch die Kreditsumme als Grundschuld eingetragen – als Sicherheit für den Kreditgeber.

Wenn Sie die Grunderwerbsteuer und – nach Aufforderung des Notars – den Kaufpreis bezahlt haben, sorgt der Notar dafür, dass Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Dies ist der eigentliche Grundbucheintrag.

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Kosten für den Eintrag ins Grundbuch

Die Kosten für den Grundbucheintrag stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Als Richtwert können Sie für Notar und Grundbucheintrag zusammen mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks bzw. der Immobilie rechnen. Zwei Beispiele mit den konkret aufgeschlüsselten Kosten:

Beispiel 1 – Grundbucheintrag beim Kauf einer Immobilie für 150.000 Euro mit einer Grundschuld von 125.000 Euro

Auflassungsvormerkung: 177 Euro

Grundschuldeintrag: 300 Euro (plus 300 Euro für den Notar für die Grundschuldbestellung)

Grundbucheintrag als Eigentümer: 354 Euro

Beispiel 2 – Grundbucheintrag beim Kauf einer Immobilie für 300.000 Euro mit einer Grundschuld von 250.000 Euro

Auflassungsvormerkung: 317,50 Euro

Grundschuldeintrag: 535 Euro (plus 535 Euro für den Notar für die Grundschuldbestellung)

Grundbucheintrag als Eigentümer: 635 Euro

Den Ablauf des Grundbucheintrags regelt die Grundbuchordnung (GBO). Sie finden dort auch Hinweise für spezielle Ausnahmefälle.

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