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Benzin, Gas und auch Heizöl werden 2026 weiterhin teuer bleiben. Ein Grund ist der CO2-Preis: Er darf 2026 auf bis zu 65 Euro pro Tonne steigen – abhängig vom Marktgeschehen. Damit kann er bis zu 10 Euro über dem Niveau des Vorjahres liegen. Für alle, die auf fossile Energieträger angewiesen sind, bedeutet das: Die monatlichen Kosten fürs Wohnen ziehen voraussichtlich weiter an. Was steckt hinter der Abgabe, warum wurde sie erhöht – und lässt sich die Belastung senken? Wir geben Antworten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der CO2-Preis liegt 2026 erstmals in einer Spanne statt bei einem festen Preis. Diese liegt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne. Fossile Kraftstoffe und Brennstoffe werden somit nochmals ein Stück teurer – das wirkt sich direkt auf die Nebenkosten beim Wohnen aus.

  • Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mietende sind betroffen. Bei Mietverhältnissen wird die Abgabe aufgeteilt, abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie.

  • Energetisch modernisieren hilft doppelt: Wer in bessere Heiztechnik oder erneuerbare Energien investiert, senkt dauerhaft Kosten – und steigert zugleich den Wert seiner Immobilie.

CO2-Abgabe 2026: Kalte Dusche bei den Heizkosten

Im Jahr 2026 bleibt der CO2-Preis – oft auch als CO2-Steuer bezeichnet – nicht mehr ein fixer Wert, sondern wird erstmals in einem gesetzlichen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid festgelegt. Da der ursprünglich für 2027 geplante Übergang in das europäische Emissionshandelssystem auf 2028 verschoben wurde, bleibt dieser Preiskorridor in Deutschland sowohl 2026 als auch 2027 gültig.

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen daher mit steigenden Kosten etwa fürs Tanken rechnen, die aber durch den Korridor begrenzt sind. Auch für fossile Energieträger wie Heizöl oder Erdgas bedeutet das: Die Produkte werden tendenziell teurer, weil bei ihrer Verbrennung CO2 freigesetzt wird.

Viele Haushalte spüren das direkt bei den Heiz- und Nebenkosten, wenn mit Gas oder Öl geheizt wird. Mietende sind davon genauso betroffen wie Eigentümerinnen und Eigentümer.

Was hinter der CO2-Abgabe steckt

Mehr zahlen fürs Klima

Die CO2-Bepreisung ist ein zentraler Teil der deutschen Klimapolitik. Sie soll dafür sorgen, dass klimaschädliches Verhalten weniger attraktiv ist. Wer fossile Brennstoffe nutzt, zahlt mehr.

  • Wie fördert der CO2-Preis klimafreundliches Verhalten? Auf jede verbrauchte Kilowattstunde fossiler Energie entfällt ein Aufschlag. Energieanbieter geben diesen an die Haushalte weiter – spürbar etwa beim Heizen oder Tanken. Wer auf erneuerbare Energien oder moderne Heiztechnik umstellt, wird entlastet.
  • Seit wann gibt es den CO2-Preis? Die CO2-Abgabe gilt in Deutschland seit 2021. Damals startete sie mit 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. 
  • Warum steigt der Preis? Der Gesetzgeber hat von Anfang an eine stufenweise Erhöhung bis vorgesehen. Das schafft Planungssicherheit – und gibt Haushalten die Chance, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.

Was ist neu im Jahr 2026?

Ursprünglich sah das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vor, dass der nationale CO2‑Preis jährlich bis 2027 weiter ansteigt – also auf 65 Euro im Jahr 2026 und auf 70 Euro im Jahr 2027. Die Bundesregierung hat jedoch im Herbst 2025 beschlossen, die Preisentwicklung zu bremsen, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Der CO2-Preis bleibt im Jahr 2026 unter Kontrolle: Er bewegt sich in einem festgelegten Korridor von 55 bis 65 Euro, während 2025 noch ein fixer Preis von 55 Euro galt. Damit ist erstmals eine Preisbandbreite eingeführt, die sowohl Stabilität als auch Flexibilität bietet. Sie gilt auch für das Jahr 2027.

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Emissionshandel: Damit weniger klimaschädliches CO2 in die Atmosphäre gelangt

Der CO2-Preis orientiert sich an einem System, das als Emissionshandel (EU-ETS 1) bekannt ist. Es legt eine Obergrenze für die Menge an CO2-Emissionen fest, die Industrieunternehmen jährlich verursachen dürfen. Oder anders ausgedrückt: Wer als Firma Kohlendioxid ausstößt, muss dafür zahlen. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 wird ein Emissionszertifikat benötigt. Diese Rechte werden entweder zugeteilt oder versteigert. Wer weniger ausstößt, kann überschüssige Zertifikate verkaufen. Wer mehr ausstößt, muss zusätzliche Rechte kaufen – das kostet. Großunternehmen in der Industrie, Stromerzeugung und Luftfahrt handeln also direkt mit Zertifikaten am Markt.

  • CO2-Preise ab 2028: Markt statt Festpreis

    Der aktuelle CO2-Preis auf Gas, Heizöl und Benzin entsteht (noch) nicht durch Marktmechanismen des EU-Handels, sondern durch gesetzlich festgelegte Preisstufen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Der ursprünglich für 2027 geplante Einstieg in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) wurde nun auf 2028 verschoben. Es ist geplant, dass dieses System später in den EU-weiten Handel (EU-ETS 2) übergehen – mit schwankenden Marktpreisen.

    Der Festpreiskorridor, der mit einer Obergrenze von 65 Euro Preisstabilität gewährleisten soll, gilt bis Ende 2027. Ab 2028 wird dann der europäische Marktpreis gelten, der voraussichtlich über dem bisherigen Korridor liegen wird. Das könnte Wohnen mit fossiler Energie empfindlich verteuern.

Die Entwicklung der CO2-Abgabe in Zahlen:

Jahr
CO2-Preis pro Tonne
2021
25 Euro (Festpreis)
2022
30 Euro (Festpreis)
2023
30 Euro (keine Erhöhung aufgrund der Energiekrise)
2024
45 Euro (Festpreis)
2025
55 Euro (Festpreis)
2026 + 2027
55 bis 65 Euro (Preiskorridor)
ab 2028
Preisbildung durch Angebot und Nachfrage am Emissionshandelsmarkt

So verteilt sich der CO2-Preis bei Miete und Eigentum

Der CO2-Preis betrifft alle, die mit fossilen Energieträgern heizen – also vor allem mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme aus fossilen Quellen. Nicht betroffen sind Haushalte mit Stromheizungen, Wärmepumpen oder Holzpellet-Anlagen.

In Mietverhältnissen müssen sich Vermietende und Mietende die CO2-Kosten seit dem Jahr 2023 teilen. Grundlage ist das sogenannte Stufenmodell, das den energetischen Zustand der vermieteten Wohnung beziehungsweise des Gebäudes berücksichtigt. Je schlechter dieser ausfällt, desto größer ist der Anteil, den die Vermietenden übernehmen müssen. Damit will der Gesetzgeber einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen. Wer modernisiert, wird entlastet.

Hinweis: Für Eigentümerinnen und Eigentümer in selbst genutzten Immobilien gilt so eine Aufteilung natürlich nicht – sie tragen die steigenden Kosten allein. Ihnen bleibt allerdings die Entscheidungsfreiheit, ob und wann sie modernisieren.

  • CO2-Abgabe auf der Nebenkostenabrechnung

    Vermietende müssen seit 2023 ausweisen, wie hoch die CO2-Kosten sind und welcher Anteil davon auf sie sowie auf die Mietpartei entfällt. In der Regel tauchen die Kohlendioxidkosten für Mieterinnen und Mieter also auch in ihrer Heiz- oder Nebenkostenabrechnung auf – etwa als „CO2-Bepreisung“ oder „Kostenanteil CO2 nach § 6 CO2KostAufG“.

Aufteilung – das 10-Stufen-Modell im Überblick:

Je schlechter der Energiestandard pro Quadratmeter Wohnfläche, desto höher ist der Anteil der Kohlendioxidkosten für die Vermieterseite.

Hinweis: Liegt kein Energieausweis vor, muss die Vermieterseite pauschal 50 Prozent der CO2-Kosten übernehmen.

Energiestandard laut Energieausweis
Anteil für Vermieterinnen und Vermieter
Kostenanteil für Mieterinnen und Mieter
sehr schlecht (mehr als 52 kg CO₂/m²)
95 Prozent
5 Prozent
47 bis < 52 kg
80 Prozent
20 Prozent
42 bis < 47 kg
70 Prozent
30 Prozent
37 bis < 42 kg
60 Prozent
40 Prozent
32 bis < 37 kg
50 Prozent
50 Prozent
27 bis < 32 kg
40 Prozent
60 Prozent
22 bis < 27 kg
30 Prozent
70 Prozent
17 bis < 22 kg
20 Prozent
80 Prozent
12 bis < 17 kg
10 Prozent
90 Prozent
sehr gut (unter 12 kg CO₂/m²)
0 Prozent
100 Prozent

Was Sie tun können, um Ihre CO2-Kosten zu senken

Je weniger fossile Energie Sie verbrauchen, desto niedriger fällt Ihre CO2-Abgabe aus. Wer Gas oder Ölheizung gegen moderne Technik tauscht, spart also gleich doppelt – beim Energieverbrauch und bei den CO2-Kosten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer lohnt sich daher ein genauer Blick auf den energetischen Zustand des Hauses:

  • Wie alt ist die Heizungsanlage – und wie effizient arbeitet sie?
  • Wie gut sind Dach, Fassade und Fenster gedämmt? Ein professioneller Energiecheck kann helfen, Schwachstellen aufzuspüren.

Übrigens: Die Bundesregierung unterstützt den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Maßnahme und persönlicher Situation sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich.

 

Ihre Einsparmöglichkeiten im Überblick

  • Wärmepumpe

    Wärmepumpen nutzen Umweltwärme und arbeiten in Kombination mit Photovoltaikanlagen besonders effizient. Dank staatlicher Förderungen lassen sich die Anschaffungskosten deutlich reduzieren.

  • Pelletheizung

    Pelletheizungen nutzen nachwachsende Rohstoffe und bieten eine klimafreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Die Betriebskosten sind oft niedriger, und auch hier unterstützt der Staat mit attraktiven Zuschüssen.

  • Solarthermie

    Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Sie ergänzt bestehende Systeme sinnvoll und senkt den Energieverbrauch weiter.

Angesichts steigender Energiepreise und der CO2-Bepreisung lohnt es sich, frühzeitig über einen Wechsel zu einem klimafreundlichen Heizsystem nachzudenken.

Hinweis: Auch Mietende können etwas tun – etwa durch Ihr individuelles Heizverhalten, den Einsatz passender Thermostate oder das Gespräch mit der Vermieterseite über mögliche Modernisierungen. Verbraucherzentralen bieten zudem häufig kostenlose oder kostengünstige Energieberatungen speziell für Mieterinnen und Mieter an.

Wenn Sie wissen möchten, was eine energetische Modernisierung in Ihrem Fall kosten würde – und wie viel Sie dadurch sparen können, dann nutzen Sie den Modernisierungsrechner der Sparkasse. Er zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Investitionen sinnvoll sind und wie sich die Maßnahmen auf Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten auswirken.

Energetische Sanierung
Modernisierungsrechner

Eine energetische Sanierung verbessert den Wohnkomfort und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Unser Modernisierungsrechner hilft Ihnen, alle Kosten und Maßnahmen im Blick zu behalten und einen umfassenden Plan zu erstellen – mit Details zu Energiebedarf, geeigneten Maßnahmen, staatlichen Förderungen und möglichen Einsparungen.

CO2-Kosten senken: Was sagt die Energieberatung aus der Praxis?

Energetische Sanierungen sind zentrale Stellschrauben, um CO2-Kosten zu senken. Doch viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich: Wie starte ich, vor allem wenn das Budget begrenzt ist? Wir haben bei Jutta Maria Betz, Vorstandsmitglied des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V., nachgefragt. Sie kennt die Herausforderungen aus erster Hand.

Im Interview mit

Jutta Maria Betz

Vorstand Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Frau Betz, welche Einsparpotenziale beobachten Sie in der Energieberatung bei Haushalten, auch unter Berücksichtigung der CO2-Kosten?

„Das hängt sehr stark vom Ausgangszustand ab. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel aus einem unserer Beratungstermine: Eine junge Familie hat ein typisches Gebäude aus den 70er-Jahren gekauft, ein altes Reihenendhaus, das sie sanieren müssen und wollen. Die machen hier dann sinnvollerweise noch vor ihrem Einzug das volle Programm an Modernisierungsmaßnahmen – die Außenwände, Fenster, das Dach und die Heizung

Balkendiagramm zum CO₂-Emissionsvergleich verschiedener Sanierungsmaßnahmen. Der Ist-Zustand verursacht 8,8 t/a CO₂, Dachsanierung 8,3 t/a, Außendämmung mit Fenstertausch 5,5 t/a, Lüftungsanlage 4,7 t/a, Kellerdämmung 3,4 t/a und Wärmepumpe 2,2 t/a.

Wenn – wie in diesem Fall – die Gebäudehülle verbessert und zusätzlich die alte Gasheizung ersetzt wird, sinken die CO2-Emissionen deutlich: von ursprünglich 8,8 auf nur noch 2,2 Tonnen pro Jahr. Und mit einer Wärmepumpe entfallen künftig sogar sämtliche CO2-Abgaben, weil kein fossiler Brennstoff mehr eingesetzt wird. In der Version mit alter Gasheizung würde das sanierte und gut gedämmte Haus dagegen noch bei rund 3,4 Tonnen pro Jahr liegen. Die steigende CO2-Bepreisung macht die Maßnahmen also noch wirtschaftlicher – vor allem im Zusammenspiel.“

Was raten Sie Interessierten, die energetisch sanieren möchten, aber angesichts hoher Kosten zögern?

„Wichtig ist die Erkenntnis, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses aus zum Beispiel den 80er- oder 90er-Jahren nicht alles auf einmal machen müssen. Vielleicht haben Sie noch eine alte Gasheizung, aber im Laufe der Jahre bereits andere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, beispielsweise zweifach wärmeschutzverglaste Fenster eingebaut. Diese müssen Sie jetzt natürlich nicht wegschmeißen und gegen dreifach verglaste austauschen! Wichtig ist immer der langfristige Blick aufs Gebäude und auf die Lebenserwartung einzelner Bauteile. Sanieren Sie vorausschauend: Wenn Sie Maßnahmen ergreifen, dann immer so gut wie möglich. Halbherzige Maßnahmen einige Jahre später nachbessern zu wollen, rentiert sich wirtschaftlich nie.

Wir empfehlen daher, Schritt für Schritt mit einem individuellen Sanierungsfahrplan zu starten, in Übereinstimmung mit dem Restwert vorhandener Bauteile. Damit sehen Sie, in welcher Reihenfolge sich Modernisierungen sinnvoll umsetzen lassen – um dann wieder die nächsten 30 bis 50 Jahre zu halten. Je früher Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, desto länger können Sie Energiekosten sparen. Gerade bei begrenztem Budget lohnt sich zudem der Blick auf Förderprogramme und mögliche Steuervergünstigungen. Eine individuelle Beratung zahlt sich hier wirklich aus.“

Die CO2-Bepreisung setzt langfristig auf Verhaltensänderung. Sehen Sie spürbare Effekte? Denken Eigentümerinnen und Eigentümer heute anders über energetische Maßnahmen als noch vor wenigen Jahren?

„Ja und nein. Ich habe noch nicht den Eindruck, dass die Entscheidungen von Eigentümerinnen und Eigentümern aktuell von der CO2-Abgabe abhängen. Das ist durch die Preisbindung bis einschließlich 2027 tatsächlich noch kein treibender Faktor. Denn 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 in 2027 bedeuten umgerechnet: Der CO2-Preis kann auf bis zu 1,40 Cent pro Kilowattstunde (bei Erdgas; 2,07 Cent pro Kilowattstunde bei Heizöl) steigen. Diese Abgabenhöhe geht noch nicht über den Bereich der üblichen Preisschwankungen hinaus. Plakativer ausgedrückt: Es tut noch nicht wirklich weh im Geldbeutel.

Was nach 2028 passiert, wenn wir am europäischen Emissionshandel teilnehmen, wissen wir aber nicht. Liegt der CO2-Preis dann bei 180 Euro oder bei 300 Euro? Dann wird aus dieser Abgabe plötzlich eine nennenswerte Größe, die ich on top zum Rohstoffpreis bezahlen muss. Bei der Motivation, energetisch zu sanieren, überlagern sich zudem viele Aspekte. Die CO2-Kosten spielen eine Rolle, aber Themen wie Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Energien stehen heute viel mehr im Fokus. Es gibt mehr Interesse an nachhaltigen Lösungen, aber auch mehr Unsicherheit, gerade in Bezug auf die technische Umsetzbarkeit und die Förderbedingungen. Die Informationslage ist komplex. Wir betreiben da viel Aufklärung in den individuellen Gesprächen.“

Klimakosten im Blick behalten, Spielräume nutzen

Der CO2-Preis macht Wohnen mit fossiler Energie teurer – und diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer zur Miete wohnt, kann bei ineffizienten Gebäuden nur auf eine faire Aufteilung der Kosten bauen. Wer dagegen selbst Eigentum besitzt, hat alle Stellschrauben in der Hand: energetisch modernisieren, Förderungen nutzen und so dauerhaft Heiz- und Klimakosten senken.

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Die wichtigsten Fragen zur CO2-Bepreisung 2026

  1. Die CO2-Steuer ist ein Preisaufschlag auf fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Sie wurde 2021 eingeführt und soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu verringern. Wer fossile Energie nutzt, zahlt für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid einen festen Betrag. Damit will der Staat einen Anreiz schaffen, auf sparsame Heiztechnik, erneuerbare Energien oder klimafreundliche Mobilität umzusteigen.

  2. Für das Jahr 2026 ist der Preiskorridor für den nationalen CO2-Preis neu eingeführt worden, sprich: Die Emissionszertifikate werden versteigert und kosten zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Damit kann er sich leicht erhöhen, hat aber eine Obergrenze. Das gilt auch 2027. Der ursprünglich für 2027 geplante Einstieg in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) wurde auf 2028 verschoben.

  3. Die Steuer verfolgt das Ziel, klimaschädliches Verhalten durch finanzielle Anreize unattraktiver zu machen. Mit der Bepreisung von CO2 soll sich der Energieverbrauch verändern: Wer weniger fossile Brennstoffe nutzt oder in eine bessere Gebäudedämmung investiert, spart langfristig Geld. Der CO2-Preis lenkt also nicht nur das Verhalten, sondern fördert auch Investitionen in klimafreundliche Technik.

  4. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen weiterhin in den in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Damit werden Programme für energetische Sanierungen, Zuschüsse für klimafreundliche Heizsysteme sowie Entlastungen für Haushalte mit geringem Einkommen finanziert.

  5. Ja, aber nicht allein. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das die CO2-Kosten fürs Heizen zwischen Vermietenden und Mietenden aufteilt. Der jeweilige Anteil richtet sich nach dem energetischen Zustand der gemieteten Wohnung beziehungsweise des Gebäudes. In unsanierten oder schlecht gedämmten Häusern tragen die Vermietenden bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten. In sehr gut sanierten Gebäuden zahlen die Mietenden bis zu 100 Prozent.

  6. Seit dem 1. Januar 2023. Die Regelung gilt für alle Mietverhältnisse, bei denen mit Erdgas oder Heizöl geheizt wird. Die Höhe des Kostenanteils richtet sich, auch 2026, nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche – Grundlage ist in der Regel der Energieausweis.

  7. Im Jahr 2026 beträgt der der nationale CO2-Preis zwischen 55 und 65 Euro pro ausgestoßener Tonne. Die Kosten können also gegenüber 2025 (55 Euro fest) steigen, wenn bei den Auktionen Preise oberhalb von 55 Euro erzielt werden, bleiben aber durch den Korridor begrenzt.

    Für Heizkosten heißt das konkret: Je nach Verbrauch und Heiztyp erhöhen sich die CO2-Kosten – zum Beispiel etwa auf bis zu 1,40 Cent pro kWh Gas und rund 21 Cent pro Liter Heizöl. Beim Tanken sorgen die CO2-Abgaben ab 2026 für Mehrkosten von etwa 2,8 Cent pro Liter Benzin und ein wenig mehr bei Diesel.

    Eine mögliche CO2-Preissteigerung resultiert dann also aus dem neuen Auktionssystem mit Preiskorridor, nicht aus einer separaten Steuererhöhung.

  8. Sie verteuert das Heizen mit fossilen Energien. In Mietverhältnissen sorgt das Stufenmodell dabei für eine gerechtere Aufteilung:

    • Wer in einem unsanierten Gebäude lebt, zahlt meist nur einen kleinen Anteil der CO2-Kosten, während die Vermieterseite stärker belastet wird.
    • In modernisierten Gebäuden zahlen Mietende mehr – profitieren dafür aber oft auch von niedrigeren Heizkosten insgesamt.

    Eine Mieterhöhung verändert übrigens nichts an der CO2-Kostenverteilung. Die CO2-Abgabe bleibt Teil der Betriebskosten und wird nicht über die Kaltmiete abgerechnet. Sie fällt also unabhängig davon an, ob die Miete steigt oder nicht. Kommt es durch eine energetische Sanierung zu einer Mieterhöhung – etwa über die Modernisierungsumlage –, sinken in der Regel die CO2-Kosten, weil das Gebäude danach effizienter arbeitet. In solchen Fällen kann sich eine erhöhte Miete also teilweise durch niedrigere Betriebskosten ausgleichen.

Redakteur

Tim Seibold

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien

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Das Titelbild dieses Artikels wurde mittels KI-gestützter Bildbearbeitung angepasst.