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Altbau sanieren oder neu bauen – was lohnt sich mehr? 

Viele zukünftige Immobilieneigentümerinnen oder -eigentümer stellen sich die Frage: Soll ich in die Sanierung eines Altbaus investieren oder lieber gleich in einen Neubau, ganz nach meinen eigenen Vorstellungen? Fakt ist: Beide Wege ins Eigenheim haben ihre spezifischen Vorzüge und Herausforderungen, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. So wird der Neubau durch Kredite und Zuschüsse staatlich gefördert, aber auch Sanierungsobjekte werden deutlich attraktiver – etwa durch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“. Wie also sollten Sie sich entscheiden? Wir vergleichen für Sie Neubau und Sanierung.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Sanierungen können initial kostengünstiger sein und ermöglichen häufig einen schnelleren Zugang zum Eigenheim. Neubauten dagegen bieten die Möglichkeit, das Haus individueller, barrierearm und von Grund auf energieeffizient zu gestalten.

  • Sanierungen nutzen vorhandene Bausubstanz und tragen so zur Ressourcenschonung bei, sind aber oft durch Bauweise und Gebäudezustand hinsichtlich maximaler Energieeffizienz limitiert. Neubauten können von Anfang an nach den neuesten Energiestandards realisiert werden, was langfristig meist sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist.

  • Für beide Optionen – Altbausanierung und Neubau – gibt es staatliche Hilfe. Der Neubau wird über zinsgünstige Kredite gefördert, während beim Altbau „Jung kauft Alt“ aus dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ und die sozial gestaffelte BEG-Zuschussförderung starke Anreize bieten.

Neubau vs. Altbausanierung: Die Kernaspekte

Die Entscheidung zwischen einem Neubau und der Sanierung eines Bestandsgebäudes ist eine grundlegende Weichenstellung: Auf der einen Seite klingt der Traum vom maßgeschneiderten, energieeffizienten neugebauten Haus sehr verlockend, auf der anderen Seite bietet die Sanierung eines Altbauobjekts aber die Chance, bestehende Strukturen sinnvoll zu nutzen und historischen Charme mit modernem Wohnkomfort zu verbinden. Haben Sie schon eine persönliche Tendenz? Fakt ist: Beide Wege ins Eigenheim haben eigenes Potenzial, Ihre Wohnträume zu erfüllen. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Aspekte zu betrachten, damit Ihr neues Haus nicht nur Ihren Wünschen entspricht, sondern auch langfristig eine wertvolle Investition darstellt.      

Vorteile des Neubaus
  • An erster Stelle steht sicher die Freiheit der individuellen Gestaltung. Ein Neubau erlaubt es, jedes Detail nach persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen zu planen und umzusetzen – von der Raumaufteilung über die Barrierefreiheit, die Wahl der Materialien bis hin zur Ausstattung. Solch ein eigenes Konzept ist maßgeschneidert und sorgt einerseits für ein Höchstmaß an Wohnkomfort, andererseits auch für eine optimale Raumnutzung.

  • Ein weiterer Vorteil: Neubauten werden nach den neuesten energetischen Standards errichtet. Das bedeutet, sie sind besser gedämmt und nutzen effiziente Heiz- und Kühlsysteme, die langfristig Energiekosten sparen. Zudem werden oft erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Photovoltaik integriert, die den Energieverbrauch weiter reduzieren und geringere laufende Kosten verursachen    

  • Die Nutzung modernster Technologien von Beginn an ist ein weiterer Pluspunkt. Ein Neubau bietet die Möglichkeit, innovative Haustechnik und Smart-Home-Systeme zu integrieren, die den Wohnkomfort erhöhen und ebenfalls die Energieeffizienz maximieren: von automatisierten Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungssystemen bis hin zu fortschrittlichen Sicherheitssystemen.

Nachteile des Neubaus
  • Die Kosten für die Rohstoffe bei einem Neubau können erheblich sein, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen oder steigender Materialpreise. Zudem ist die Planung bis zum Einzug oft langwierig, nicht zuletzt wegen potenzieller Bauverzögerungen durch Handwerkermangel oder Lieferengpässe.

  • Ein weiteres Hindernis stellt die Suche nach einem geeigneten Grundstück dar. Besonders in begehrten Lagen oder städtischen Gebieten ist es eine Herausforderung, ein passendes und bezahlbares Grundstück zu finden. Das kann den Traum vom individuell geplanten Neubau komplizieren und verteuern.

Vorteile der Altbausanierung
  • Bestehende Strukturen zu erhalten und zu verbessern, statt von Grund auf neu zu bauen, kann eine erheblich Zeit sparen. Daher ist der Prozess der Sanierung oft schneller und kostengünstiger als der eines Neubaus. Darüber hinaus besitzt so manches Bestandsgebäude einen unvergleichlichen Charme und Charakter, der durch moderne Neubauten nur schwer zu erreichen ist. Die Historie alter Mauern kann dem Zuhause eine einzigartige Atmosphäre verleihen.

  • Ältere Immobilien befinden sich zudem oft auf großzügigeren Grundstücken mit ausgereiften Gärten, altem Baumbestand und etablierten Außenstrukturen, die Neubaugebiete selten bieten können. Diese bestehenden Außenanlagen tragen nicht nur zur Ästhetik und zum Wohnwert bei, sondern auch zur sofortigen Nutzbarkeit und zum Genuss des Außenbereichs ohne umfangreiche Landschaftsarbeiten.

  • Durch finanzielle Unterstützung beim Erwerb und der Sanierung durch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ kann der Traum vom Eigenheim für junge Familien nun leichter realisierbar werden.

Nachteile der Altbausanierung
  • Der Charme eines Altbaus kommt oft mit einem begrenzten Gestaltungsspielraum: Raumaufteilung oder Fassadengestaltung können durch bestehende Strukturen oder Denkmalschutzauflagen nur eingeschränkt veränderbar sein.

  • Die Kosten für eine umfassende Modernisierung können schnell in unerwartete Höhe schnellen. Denn es besteht immer das Risiko unvorhergesehener "Überraschungen", wie verborgene Schäden oder nicht den aktuellen Normen entsprechende Installationen, die den Sanierungsprozess verzögern und zusätzliche Investitionen bedeuten können.

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Die Bundesregierung hat 2024 das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ eingeführt das Familien beim Immobilienerwerb und der anschließenden Modernisierung von älteren, sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Der Fokus des Programms liegt auf der Sanierung von Altbauten nach energieeffizienten Standards. Das Vorhaben soll bereits bestehende Förderungen im Neubausektor ergänzen und zur Verbesserung des energetischen Zustands im Wohngebäudebestand Deutschlands beitragen.

  • Zielgruppe: Das Programm richtet sich speziell an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und kleineren bis mittleren Einkommen (maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro je Kind), die eine Bestandsimmobilie erwerben und sanieren wollen.
  • Förderungsinhalte: Die Förderung ist auf den Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden ausgerichtet – es werden zinsverbilligte Kredite für den Erwerb und die energetische Sanierung angeboten. Das Programm wird über die staatliche Förderbank KfW (Nr. 308) abgewickelt.
  • Neu: Ab dem 3. August 2026 steigen die Kreditbeträge auf bis zu 140.000 Euro (1 Kind), 160.000 Euro (2 Kinder) bzw. 180.000 Euro (ab 3 Kindern). Die eigentliche Sanierung wird separat gefördert.
  • Sanierungsauflagen: Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die gekauften Immobilien innerhalb von 4,5 Jahren entweder auf das Niveau eines Effizienzhauses 85 saniert werden oder alternativ ein vereinfachter Sanierungsweg über definierte energetische Einzelmaßnahmen gewählt wird. Dies soll sicherstellen, dass die geförderten Immobilien nach der Sanierung einen hohen energetischen Standard aufweisen.
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Gegenüberstellung der Kosten

Die finanziellen Aspekte von Altbausanierung und Neubau sind komplex und stark von individuellen Faktoren abhängig. Eine sorgfältige Planung, die Berücksichtigung aller relevanten Kostenpunkte und die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten sind entscheidend, um ein Projekt erfolgreich und wirtschaftlich zu realisieren. Eine erste Gegenüberstellung wichtiger Faktoren:      

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Umweltaspekte von Neubau und Sanierung

  • Neubauten können von Beginn an unter Berücksichtigung der neuesten Energiestandards und Umwelttechnologien konzipiert werden. Dadurch können sie eine hohe Energieeffizienz und minimale CO2-Emissionen erreichen. Modernste Baumaterialien und -techniken ermöglichen Gebäude, die weniger Energie zum Heizen oder Kühlen benötigen und somit langfristig die Umweltbelastung reduzieren.
  • Die Sanierung von Bestandsgebäuden nutzt bereits vorhandene Bausubstanz und vermeidet so mitunter einen umweltbelastenden Abriss und Neubau. Durch die Sanierung wird die in den bestehenden Materialien gespeicherte „graue Energie" weitergenutzt – also die Energie, die ursprünglich bereits für Herstellung, Transport und Verarbeitung der Baumaterialien aufgewendet wurde. Dies kann den ökologischen Fußabdruck eines Bauprojekts minimieren. Dennoch hängt die Effektivität in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltschonung stark von der Qualität und dem Umfang der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ab.

Fördermöglichkeiten

Die Förderlandschaft bietet bundesweit, aber auch regional, vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Bauherren und Eigentümerinnen, sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Förderfähig sind neben den Bau- oder Sanierungskosten auch Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und Energieeffizienz-Experten.      

  • Damit Sie von den Fördermitteln profitieren können, sollten Sie frühzeitig und zwingend vor Beginn Ihres Vorhabens Anträge stellen.
  • Beim Heizungstausch (BEG-Zuschuss) ist es jedoch umgekehrt: Hier müssen Sie zuerst einen Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerker abschließen, der an die Bedingung einer Förderzusage geknüpft ist, und können erst danach den Antrag einreichen.

Hinweis (Stand Juli 2026): Ab 21. Juli 2026 gelten bei KfW und BAFA neue Förderbedingungen. Besonders die Heizungsförderung (BEG) ändert sich: Die Zuschläge für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen werden gekürzt und stärker sozial gestaffelt (höhere Boni für Einkommen unter 30.000 und 50.000 Euro, dafür sinkende Höchstgrenzen und Boni für Spitzenverdiener). Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung direkt bei KfW oder BAFA über die aktuellen Konditionen.

KfW-Förderkredite

  • BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261) für energetische Sanierungen

    • Zinsgünstiges Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Altbausanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard oder für den Kauf eines sanierten Effizienzhauses
    • Voraussetzungen: Immobilie muss älter als 5 Jahre sein; Ausbau zu mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 85 (bis Effizienzhaus-Standard 40)
    • Besonderheiten: Bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss (durch die BEG-Reform ab 21. Juli 2026 um 10 Prozentpunkte gekürzt; zudem entfällt der 5-Prozent-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse komplett) abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard; Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich; kombinierbar mit anderen Förderprodukten
    • Neu: Ab dem 21. Juli 2026 ist eine Kombination mit der neuen BEG-Heizungszuschussförderung (Zuschuss 458) für dasselbe Vorhaben ausgeschlossen.

    Zur Webseite der KfW

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)

    • Vergünstigtes Darlehen für den Neubau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie (KfW 297 für Selbstnutzer, KfW 298 für Vermieter).
    • Kredithöhe: Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit in der Standard-Stufe. Das maximale Darlehen steigt auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn das Gebäude zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllt.
    • Voraussetzungen: Niedrige CO2-Emissionen, hohe Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien für Wärmeerzeugung (nicht für Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse). Gefördert wird der Standard Effizienzhaus 40 sowie – befristet verlängert bis zum 31. Dezember 2026 – auch der Standard Effizienzhaus 55 (hier maximal 100.000 Euro Kredit).
    • Besonderheiten: Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre; Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (sowie eines Nachhaltigkeitsberaters bei QNG) erforderlich; kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. Wohneigentum für Familien).

    Zur Webseite der KfW

  • Wohneigentumsprogramm (124)

    • Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum ohne spezifische Vorgaben zum energetischen Standard
    • Besonderheiten: Kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten; Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre; einfache Antragstellung über die Hausbank. Eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung ist nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich (keine standardmäßigen kostenfreien Sondertilgungen). Zur Webseite der KfW
  • Wohneigentum für Familien (300)

    • Fördert den Neubau oder Kauf von klimafreundlichen Immobilien mit einem zinsgünstigen Darlehen von 170.000 Euro bis zu 270.000 Euro (die exakte Höhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder und dem gewählten Nachhaltigkeitszertifikat).
    • Attraktiver Zinssatz ab 0,01 Prozent (wird laufend an den Markt angepasst) mit einer bis zu 20-jährigen Zinsbindung für langfristige Zinssicherheit.
    • Richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die die Immobilie selbst bewohnen und noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen. Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei einem Kind und erhöht sich um jeweils 10.000 Euro für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind.
    • Fokus auf Neubauten, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen, wenig Treibhausgase ausstoßen und erneuerbare Energien nutzen (Heizungsanlagen mit Öl, Gas oder Biomasse sind komplett ausgeschlossen.

    Zur Webseite der KfW

  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (308) bzw. Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

    • Unterstützt den Erwerb von älteren, sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen F, G oder H.
    • Richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind und kleineren bis mittleren Einkommen (maximal 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
    • Kredithöhe: Ab dem 3. August 2026 steigen die maximalen Kreditbeträge auf 140.000 Euro (1 Kind), 160.000 Euro (2 Kinder) und bis zu 180.000 Euro (ab 3 oder mehr Kindern). Hinweis: Gefördert wird rein der Kaufpreis inkl. Grundstück; die Sanierungskosten müssen separat finanziert werden.
    • Aktueller Zinssatz: Die Zinssätze werden von der KfW laufend an den Markt angepasst (Konditionen müssen tagesaktuell bei der KfW eingesehen werden).
    • Sanierungsauflage: Das erworbene Wohneigentum muss innerhalb von 4,5 Jahren entweder auf das deutlich leichtere Niveau eines Effizienzhauses 85 (oder Denkmal) saniert werden – oder es wird alternativ ein neu eingeführter, vereinfachter Sanierungsweg über definierte energetische Einzelmaßnahmen gewählt.

    Zur Webseite der KfW

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Neubau oder Sanierung: Eine Entscheidung, die über Zahlen hinausgeht

Die Entscheidung zwischen Neubau und Altbausanierung ist individuell und sollte auf einer sorgfältigen Bewertung aller relevanten Faktoren basieren. Letztendlich spielt auch die persönliche Präferenz eine große Rolle. Während einige den Charme eines Altbaus schätzen, bevorzugen andere die Gestaltungsfreiheit und Modernität eines Neubaus. Wenn Sie neben Ihren finanziellen Möglichkeiten und den Umweltauswirkungen also auch Ihre gewünschte Lebensqualität im Blick behalten, treffen Sie sicher die beste Wahl für Ihr zukünftiges Haus.  

Häufige Fragen zum Sanieren

  1. Eine pauschale gesetzliche Sanierungspflicht für private Wohngebäude der schlechtesten Energieklassen (G und H) bis 2030 besteht nach aktuellem Recht nicht. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die europäischen Vorgaben so um, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern von einem direkten Sanierungszwang befreit sind.

    Eine gesetzliche Pflicht zur Sanierung bis zum Jahr 2030 bzw. 2033 betrifft ausschließlich energetisch besonders ineffiziente Nicht-Wohngebäude (wie Gewerbeimmobilien oder Bürogebäude).

    Für Wohngebäude gilt: Niemand muss sein Haus bis 2030 zwingend auf die Effizienzklasse D anheben. Dennoch empfiehlt sich eine Sanierung schlechter Altbauten aus wirtschaftlichen Gründen, da fossile Brennstoffe durch stetig steigende CO₂-Preise und die neuen Beimischungsquoten für Gas- und Ölheizungen („Bio-Treppe“) langfristig sehr teuer werden.

  2. Die Wahl zwischen neu gebautem Haus und Altbausanierung hängt von persönlichen Vorlieben, Budget und ökologischen Überlegungen ab. Neubauten bieten Gestaltungsfreiheit und Energieeffizienz, sind aber oft teurer und komplexer in der Realisierung. Sanierungen können kostengünstiger sein und den Charme bestehender Substanz bewahren, bergen jedoch das Risiko versteckter Mängel und begrenzter Energieeffizienz-Verbesserungen. Finanzielle Förderungen und langfristige Kosten sollten ebenso bedacht werden wie die individuelle Lebenssituation und Umweltauswirkungen.

  3. Die Kosten einer Haussanierung variieren stark und hängen von vielen Faktoren ab, wie dem Zustand des Gebäudes, dem Umfang der Sanierungsarbeiten, den regionalen Preisen für Handwerkerleistungen und den verwendeten Materialien. Kleinere Renovierungsarbeiten können bereits ab einigen tausend Euro möglich sein, während umfassende Sanierungen, die beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, Dämmung, Fensterwechsel und Dachsanierung einschließen, schnell in den sechsstelligen Bereich steigen können. Für eine grobe Orientierung können die Kosten für eine komplette Sanierung je nach Umfang und Anspruch zwischen etwa 800 Euro bis 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Diese Spanne berücksichtigt verschiedene Szenarien von einer einfachen Modernisierung bis hin zur Sanierung auf Neubauniveau mit hohen energetischen Standards. Fördermittel können die finanzielle Belastung erheblich reduzieren.    

  4. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Entscheidung zwischen Sanierung oder Neubau umfasst die Gegenüberstellung aller Kosten und Nutzen beider Optionen über einen bestimmten Zeitraum. Zu den Schlüsselfaktoren gehören:

    1. Sanierungskosten gegen Neubaukosten, inklusive aller Planungs-, Material- und Arbeitskosten sowie potenzieller Abrisskosten beim Neubau
    2. Laufende Kosten wie Energieeffizienz und Instandhaltung, wobei Neubauten tendenziell energieeffizienter und wartungsärmer sind
    3. Fördermittel, die für beide Optionen verfügbar sein können und die Gesamtkosten beeinflussen
    4. Nicht-monetäre Faktoren wie Wohnpräferenzen, ökologische Überlegungen und möglicherweise denkmalpflegerische Aspekte.

    Eine umfassende Analyse unter Einbeziehung dieser Faktoren hilft, die wirtschaftlichste und persönlich passendste Entscheidung zu treffen.  

  5. Die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierungsmaßnahmen nach dem Kauf eines alten Hauses hängen vom Zustand des Gebäudes und den individuellen Wünschen ab. Wichtig zu wissen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt Käufern bestimmte Nachrüstpflichten vor, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zwingend erfüllt werden müssen.

    Häufig sind folgende Sanierungsmaßnahmen notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben:

    1. Dämmung verbessern (teilweise gesetzliche Pflicht): Eine mangelhafte Dämmung führt zu hohen Energieverlusten. Der Gesetzgeber verpflichtet Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Kauf dazu, die oberste Geschossdecke (oder das Dach) sowie freiliegende Wärme- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (z. B. im Keller) zu dämmen. Die Dämmung von Fassade, Fenstern und Türen bleibt hingegen freiwillig, erhöht aber den Wohnkomfort.
    2. Heizsystem modernisieren: (Keine gesetzliche Austauschpflicht mehr): Nach dem neuen GModG gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr, eine funktionierende Heizung allein wegen ihres Alters von über 30 Jahren auszutauschen – auch nicht nach einem Hauskauf. Das neue GModG schafft ab November 2026 die starre 65-Prozent-EE-Pflicht ab. Gas- und Ölheizungen bleiben im Altbau weiterhin zulässig, müssen aber ab 2029 steigende Anteile biogener/erneuerbarer Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030). Klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen erfüllen die Vorgaben dauerhaft und ohne Quotenrisiko.
    3. Elektrik erneuern: Alte Elektroinstallationen entsprechen häufig nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen. Eine komplette Erneuerung der Elektrik inklusive Sicherungskasten ist daher oft notwendig.
    4. Sanitärinstallationen überholen: Ähnlich wie bei der Elektrik können auch die Wasser- und Abwasserleitungen veraltet sein und müssen eventuell erneuert werden.
    5. Fenster und Türen austauschen: Alte Fenster und Türen sind oft undicht und schlecht isoliert. Der Austausch durch moderne Isolierglasfenster verbessert die Energieeffizienz und den Wohnkomfort.
    6. Feuchtigkeit und Schadstoffe beseitigen: In vielen alten Gebäuden gibt es feuchte Wände aufgrund von Materialverschleiß oder baulichen Mängeln. Nicht selten finden sich auch Schadstoffe wie Asbest oder Blei in den Rohrleitungen. Diese Probleme müssen fachgerecht entfernt und entsorgt werden.
    7. Dach erneuern: Neben der Dämmung kann auch die Substanz des Daches selbst in Mitleidenschaft gezogen sein. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung sind empfehlenswert.
    8. Fassade sanieren: Risse im Mauerwerk oder eine beschädigte Fassade sollten repariert werden, um das Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen.
    9. Innenausbau und Grundrissänderungen: Um den Wohnkomfort zu erhöhen, Barrieren abzubauen oder den Grundriss an moderne Bedürfnisse anzupassen, sind oft umfangreiche Innenausbauarbeiten notwendig.
Redakteur

Tim Seibold

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien

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