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Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme-Anschluss 2026

Stand:4. September 2026

Alle Inhalte im Überblick

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Bis Ende Juni 2026 haben fast alle deutschen Großstädte ihren kommunalen Wärmeplan veröffentlicht. Für Sie als Immobilieneigentümerin oder -eigentümer wird die Wärmewende dadurch plötzlich sehr konkret. Denn Sie geben Ihre Adresse in eine Online-Karte ein und sehen ein Ergebnis: Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder dezentrale Versorgung. Was das für Ihre nächste Heizungsentscheidung bedeutet, lesen Sie hier.

Die gute Nachricht vorweg, bevor Sie als Eigentümerin oder Eigentümer in die Details einsteigen: Niemand muss von heute auf morgen handeln. Die kommunale Wärmeplanung schreibt Ihnen keine neue Heizung vor. Aber wer jetzt versteht, welche Versorgung für das eigene Grundstück vorgesehen ist, kann in Ruhe überlegen, statt später unter Zeitdruck zu entscheiden. Seit dem 29. Juli 2026 hat sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zudem ein zentraler Baustein der bisherigen Regeln verändert. Auch das lesen Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Bis zum 30. Juni 2026 mussten alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmeplanung veröffentlichen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Prüfen Sie online bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, welchem Gebietstyp Ihr Grundstück zugeordnet ist.

  • Der Wärmeplan allein verpflichtet Sie zu nichts. Eine tatsächliche Anschlusspflicht an ein Fernwärmenetz kann nur eine kommunale Satzung auslösen (inklusive Ausnahmen für bestehende, funktionierende Heizungen).

  • Seit dem 29. Juli 2026 gelten erste Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die frühere 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen. Sie wählen bei der Wärme wieder frei zwischen Fernwärme, Wärmepumpe, Hybridheizung oder klassischer Gas- und Ölheizung mit steigendem Bio-Anteil ab 2029.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist der Fahrplan einer Stadt oder Gemeinde für den Umbau der Wärmeversorgung. Das Wärmeplanungsgesetz gibt dafür das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2045 vor. Sie zeigt Gebiet für Gebiet, ob eine Versorgung künftig über ein Fernwärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral (etwa mit einer Wärmepumpe) realistisch ist. Grundlage ist der Umstieg von Erdgas oder Heizöl auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, zum Beispiel aus Rechenzentren, Industrieanlagen oder Kläranlagen.

Der Handlungsdruck ist real: Von den rund 43,8 Millionen Wohnungen in Deutschland heizten 56,1 Prozent im Jahr 2025 noch mit Gas und 17,2 Prozent mit Heizöl, wie der Energieverband BDEW ermittelt hat (PDF 70 KB). Fernwärme kam auf einen Anteil von 15,5 Prozent, Wärmepumpen sowie Solar- und Geothermie zusammen erst auf 4,5 Prozent. Auch die Fernwärme selbst ist noch nicht klimaneutral: Ihre Erzeugung basiert laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu rund 66 Prozent auf fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle und Mineralöl (Stand Mai 2026).

Die Wärmeplanung soll pro Kommune den effizienten und lokal passenden Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung aufzeigen, statt bundesweit eine einzige Technologie vorzuschreiben.

Diesem einheitlichen Ablauf folgt jede kommunale Wärmeplanung

  1. Bestandsanalyse

    Die Kommune erfasst den aktuellen Wärmebedarf, die genutzten Energieträger sowie vorhandene Erzeugungsanlagen und Leitungsinfrastrukturen.

  2. Potenzialanalyse

    Anschließend prüft sie, welche erneuerbaren Wärmequellen und Abwärmepotenziale vor Ort verfügbar sind. Dazu zählen Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme aus Luft, Abwasser oder Gewässern sowie industrielle und unvermeidbare Abwärme.

  3. Zielszenario

    Auf dieser Basis teilt die Kommune ihr Gebiet in Wärmeversorgungsgebiete ein und legt fest, welche Versorgungsart dort langfristig am wahrscheinlichsten ist.

  4. Umsetzungsstrategie

    Zum Schluss definiert die Kommune konkrete Maßnahmen, Prioritäten und einen zeitlichen Fahrplan, um das Zielszenario tatsächlich zu erreichen.

Wichtig: Ein Wärmeplan ist kein einmaliges Dokument, sondern ein rollierender Prozess. Kommunen müssen ihn regelmäßig fortschreiben, um neue Technologien, veränderte Wärmebedarfe und Erfahrungswerte einzuarbeiten.

Die gesetzliche Grundlage seit 2024
Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die rechtliche Basis der Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), offiziell „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Es ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und schreibt erstmals bundesweit einheitliche Standards für Inhalte und Ablauf der Wärmeplanung vor.

Das Gesetz gibt zugleich feste Ziele für Wärmenetze selbst vor: Neue Netze müssen bereits seit dem 1. März 2025 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bestehende Netze müssen diesen Anteil bis 2030 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 80 Prozent steigern. Bis 2045 soll die Fernwärme in Deutschland vollständig fossilfrei sein.

Hinweis: Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein haben zusätzlich eigene Landesgesetze zur Wärmeplanung erlassen, die teils frühere Fristen vorsehen als das Bundesgesetz. Bereits bestehende Wärmepläne aus diesen Ländern erkennt das WPG an; sie müssen die bundesrechtlichen Vorgaben erst mit der nächsten Fortschreibung vollständig erfüllen.

Wärme 2026: Bis wann muss meine Gemeinde einen Wärmeplan vorlegen?

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (rund 80 Großstädte in Deutschland) mussten ihren Wärmeplan offiziell bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Laut dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle, das zur Deutschen Energie-Agentur (dena) gehört, haben einzelne Städte diese Frist zwar knapp gerissen, holen die Veröffentlichung aber zeitnah nach. Alle anderen Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Maßgeblich für die Einordnung ist der Bevölkerungsstand zum 1. Januar 2024.

Für sehr kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen. Mehrere kleine Kommunen können zudem einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen. Das KWW rechnet daher nur mit insgesamt etwa 7.000 Wärmeplänen (deutschlandweit gibt es rund 10.700 Gemeinden), weil sich viele kleinere Kommunen im sogenannten Konvoi-Verfahren zusammenschließen.

Tipp: Die veröffentlichten Pläne finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, häufig ergänzt um eine interaktive Karte sowie feste Ansprechpersonen für Rückfragen.

Donut-Diagramme zum Stand der kommunalen Wärmeplanung: Große Kommunen zu 93 Prozent abgeschlossen, kleine zu 31 Prozent. Stand Juli 2026.

Gebietstypen: Muss ich mich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen?

Nein, der Wärmeplan verpflichtet Sie nicht zum Fernwärmeanschluss. Er ist zunächst ein strategisches Planungsinstrument und schafft Transparenz darüber, welche Versorgung Ihre Kommune für Ihr Gebiet für realistisch hält. Wie konkret ein Wärmeplan Ihr Grundstück einordnet, zeigt sich an vier wiederkehrenden Gebietstypen:

Wichtig: Eine tatsächliche Anschlusspflicht kann ausschließlich eine eigene, separate kommunale Satzung auslösen: den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang. Rechtsgrundlage dafür sind die Gemeindeordnungen der Bundesländer, nicht das Wärmeplanungsgesetz. Eine solche Satzung muss dabei in aller Regel Ausnahmen vorsehen, etwa für Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine funktionierende, emissionsarme oder erneuerbare Heizung betreiben. Ohne solche Befreiungsmöglichkeiten gilt eine Satzung als unverhältnismäßig und ist rechtlich angreifbar.

Förderung und Finanzierung für Ihren Heizungstausch

Je größer das Vorhaben, desto mehr lohnt sich eine persönliche Beratung. Ihre Sparkasse begleitet Sie gern.
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Praxisbeispiele: So wirkt sich der Wärmeplan konkret aus

  • Beispiel 1 – Mehrfamilienhaus im Wärmenetzgebiet Bestand:

    Eine Eigentümerin besitzt ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1968 in der Innenstadt, beheizt mit einer 18 Jahre alten Ölheizung. Der Wärmeplan weist ihre Straße als Wärmenetzgebiet Bestand aus. Sinnvoller nächster Schritt: direkt beim Fernwärmeversorger den konkreten Anschlusstermin und die Kosten erfragen, da die Ölheizung ohnehin bald ersetzt werden muss.

  • Beispiel 2 – Einfamilienhaus im Prüfgebiet:

    Ein Eigentümerpaar wohnt am Stadtrand in einem Einfamilienhaus mit einer acht Jahre alten Gasheizung, die noch zuverlässig läuft. Der Wärmeplan stuft das Gebiet als Prüfgebiet ein, ohne konkreten Zeitplan. Sinnvoller nächster Schritt: die Gasheizung wie geplant weiterlaufen lassen, aber schon jetzt eine Wärmepumpe als Rückfalloption durchrechnen und die Marktentwicklung beobachten.

  • Beispiel 3 – Landhaus in dezentraler Gebietskategorie:

    Ein Eigentümer lebt in einem freistehenden Haus in ländlicher Lage, dessen Ölheizung überraschend ausfällt. Der Wärmeplan weist das Gebiet klar als dezentrale Versorgung aus, ein Fernwärmenetz ist nicht vorgesehen. Sinnvoller nächster Schritt: kurzfristig eine Wärmepumpe oder Hybridlösung beauftragen und parallel die passende BEG-Förderung sowie eine Finanzierung über die Sparkasse klären.

Wärme in der Kostenübersicht: Fernwärme vs. Wärmepumpe

Ein Fernwärmeanschluss kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale für ein kleineres Haus einmalig rund 8.000 bis 15.000 Euro, in Neubaugebieten mit vorhandenem Netz oft weniger (nur Stichleitung und Hausübergabestation nötig). Hinzu kommen ein laufender Grundpreis, der sich an der maximalen Heizlast orientiert, und ein Arbeitspreis, der laut Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2026 im bundesweiten Mittel bei rund 16 Cent/kWh liegt (regionale Preise weichen in Monopolmärkten extrem stark ab und können vereinzelt auch über 25 Cent liegen).

Eine Wärmepumpe kostet inklusive Einbau deutlich mehr: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beziffert in ihrer großen Marktanalyse die Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus auf durchschnittlich rund 36.400 Euro. Die Spanne reicht je nach Typ und Sanierungsaufwand von 21.000 bis 54.000 Euro. Dafür entfällt der monatliche Grundpreis eines Versorgers: Die laufenden Kosten bestehen im Wesentlichen aus dem Stromverbrauch. Es gibt dafür eigens vergünstigte Wärmepumpen-Stromtarife.

  • Tipp: Sie möchten laufende Kosten sparen? Dann könnte smartes Heizen mit intelligenten Thermostaten die richtige Strategie für Ihr Zuhause sein.

Energieversorgung und Klimaschutz: Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für meine Heizung?

Seit dem 29. Juli 2026 gelten erste Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

  • Die zentrale Neuerung betrifft direkt Ihre Heizungsentscheidung: Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt vollständig. Sie können wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridheizung, Biomasseheizung oder klassischer Gas- und Ölheizung wählen.
  • An die Stelle der starren 65-Prozent-Regel tritt eine schrittweise „Biotreppe“: Wer sich für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe wie Biomethan oder Bio-Heizöl beimischen. Bis 2045 sollen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Die genauen sogenannten Grüngasquoten will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen.
  • Für Mieterinnen und Mieter gilt zudem ein neuer Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung.

Die Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 ebenfalls angepasst. Anträge, die bereits vor dem 20. Juli 2026 zugesagt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.

Neu ist außerdem ein Kinderzuschlag: Für jedes Kind im Haushalt sinkt das für die Bonusberechnung angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 Euro.

  • Tipp: Wie Sie Ihre persönliche Fördersumme und die passende Finanzierung für Ihr Sanierungsvorhaben finden, zeigt Ihnen der Modernisierungsrechner in wenigen Minuten. Einen vertiefenden Überblick zu Fördertöpfen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber zur Förderung energetischer Sanierung sowie in der allgemeinen Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Modernisierungen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn die Wärmeplanung für Ihr Grundstück vorliegt

Schritt 1
  • Wärmeplan online prüfen

    Geben Sie Ihre Adresse auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde ein und notieren Sie den Gebietstyp.

Schritt 2
  • Entscheidungslogik anwenden

    Liegt Ihr Grundstück in einem Wärmenetzgebiet Bestand oder Ausbau, nehmen Sie Kontakt zum Versorger auf und erfragen Sie konkrete Anschlusstermine und Kosten. Liegt es in einem Prüfgebiet, beobachten Sie die weitere Entwicklung. Liegt es in einem Gebiet mit dezentraler Versorgung, richten Sie Ihre Planung von Anfang an auf Wärmepumpe, Hybridheizung oder Biomasse aus.

Schritt 3
  • Zustand der aktuellen Heizung realistisch einschätzen

    Prüfen Sie Alter, Restlaufzeit und Reparaturanfälligkeit realistisch, statt von einem ungeplanten Ausfall im Winter überrascht zu werden.

Schritt 4
  • Kosten konkret vergleichen

    Nutzen Sie den Modernisierungsrechner, um Investition, Förderung und Einsparpotentiale für Ihr Gebäude gegenüberzustellen.

Schritt 5
  • Förderung prüfen und beraten lassen

    Klären Sie Ihren individuellen Fördersatz und sprechen Sie parallel mit einer Energieberatung zur Technik sowie mit Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem Sparkassen-Berater zur Finanzierung.

Schritt 6
  • Entscheidung treffen und Zeitplan festlegen

    Legen Sie einen realistischen Umsetzungszeitpunkt fest.

    Wichtig für Eigentümergemeinschaften (WEG): Sobald der kommunale Wärmeplan vorliegt, muss die Hausverwaltung die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv über die Optionen informieren. Setzen Sie das Thema frühzeitig auf die Tagesordnung, da für das künftige Heizkonzept rechtssichere Beschlüsse der Gemeinschaft notwendig sind.

Typische Fehler bei der Heizungsentscheidung, und wie Sie sie vermeiden

Beim Umgang mit der Wärmeplanung und dem Heizungstausch tauchen immer wieder dieselben vermeidbaren Stolperfallen auf:

  • Abwarten bis zum Havariefall: Wer erst reagiert, wenn die alte Heizung im Winter komplett ausfällt, hat kaum noch Zeit für einen Kosten- und Fördervergleich und muss oft überstürzt entscheiden.

  • Anschlusspflicht pauschal annehmen: Der Wärmeplan allein begründet keine Pflicht. Prüfen Sie konkret, ob Ihre Kommune tatsächlich eine Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang erlassen hat.

  • Nur den Kilowattstundenpreis vergleichen: Ein vollständiger Kostenvergleich muss Anschlusskosten, Grundpreis und Arbeitspreis über die gesamte Nutzungsdauer einbeziehen, nicht nur den Arbeitspreis der Wärmeversorgung.

  • Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft verschleppen: Ohne rechtzeitigen Beschluss der Eigentümerversammlung verzögert sich der Heizungstausch oft um ein weiteres Jahr.

Entscheidungshilfe Wärmeversorgung: Fernwärme oder Eigenlösung?

Der Wärmeplan Ihrer Kommune ist eine Orientierungshilfe, keine sofortige Handlungsaufforderung. Mit dem Wegfall der starren 65-Prozent-Pflicht des GEG seit dem 29. Juli 2026 haben Sie zudem Spielraum bei der Technologiewahl gewonnen. Nutzen Sie ihn, um in Ruhe zu vergleichen, statt sich unter Druck zu setzen. Ein Beratungsgespräch zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer Sparkasse hilft, die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft Ihrer Wärmeversorgung zu schaffen. 

Förderung und Finanzierung für Ihren Heizungstausch

Je größer das Vorhaben, desto mehr lohnt sich eine persönliche Beratung. Ihre Sparkasse begleitet Sie gern.
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Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

  1. Mehrere Länder haben schon vor dem Wärmeplanungsgesetz eigene Landesgesetze erlassen und dadurch frühere Fristen gesetzt: Baden-Württemberg (verpflichtend seit Ende 2023), Hessen (ab November 2023), Schleswig-Holstein (2024) und Niedersachsen (bis Ende 2026). Viele Kommunen in diesen Ländern haben ihre Wärmepläne bereits vor der bundesweiten Frist im Juni 2026 veröffentlicht.

  2. Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer entstehen durch die Erstellung des Wärmeplans keine direkten Kosten. Bund und Länder finanzieren sie gemeinsam, unter anderem über zusätzliche Umsatzsteuermittel. Die Länder reichen das Geld an die Kommunen weiter.

  3. Ja, vollständig. Kommunen müssen die Erstellung ihres Wärmeplans nicht aus eigenen Mitteln stemmen, sondern erhalten Bundes- und Landesmittel sowie fachliche Unterstützung, etwa durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle, das Beratung und Praxisleitfäden bereitstellt.

  4. Für eine mittelgroße Kommune können Sie von der ersten Bestandsanalyse bis zur Veröffentlichung mit etwa 12 bis 24 Monaten rechnen. Die genaue Dauer hängt von der Gemeindegröße, der verfügbaren Datenlage und davon ab, ob mehrere Kommunen ihre Planung gemeinsam im sogenannten Konvoi-Verfahren erstellen.

  5. Fernwärmenetze finden Sie heute in den meisten deutschen Großstädten, besonders ausgeprägt in Ostdeutschland: Dort sind laut Daten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) rund 30 Prozent der Haushalte angeschlossen, in Westdeutschland knapp 10 Prozent.

  6. Nein, Fernwärme ist keine erneuerbare Energie per se, sondern eine Verteiltechnologie. Entscheidend ist der Energiemix im jeweiligen Netz. Aktuell stammt ein Großteil der deutschen Fernwärme noch aus fossilen Quellen, das Wärmeplanungsgesetz schreibt aber feste Umstiegsquoten vor: mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme bei neuen Netzen, 30 Prozent bei Bestandsnetzen bis 2030 und 80 Prozent bis 2040.

  7. Aktuell noch nicht flächendeckend: Ein Großteil der deutschen Fernwärme wird weiterhin mit fossilen Energieträgern erzeugt. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gibt aber einen verbindlichen Fahrplan zur Dekarbonisierung und zum Klimaschutz vor, mit dem Ziel, alle Wärmenetze bis 2045 vollständig fossilfrei zu betreiben.

Redakteur

Tim Seibold

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien

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