Grundbuchauszug anfordern
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, kommen Sie um einen Auszug aus dem Grundbuch nicht herum. Doch woher bekommen Sie diesen? Und was steht drin? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Grundbuch.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register in Deutschland, das zeigt, wem welche Immobilien und Grundstücke gehören. In diesem Buch stehen alle wichtigen Infos zu Rechten und Eigentum an Grundstücken. In Deutschland gibt es viele solcher Bücher, jedes liegt bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts.
Die Idee des Grundbuchs gibt es schon sehr lange. Bereits im Mittelalter wurden Besitzverhältnisse in Vorläufern des heutigen Grundbuchs festgehalten. Ein paar Beispiele sind die Kölner Schreinsbücher, die schon 1130 eingeführt wurden, oder das Hamburger Stadterbebuch aus dem Jahr 1248.
Was steht im Grundbuch?
Jedes Grundstück in Deutschland hat eine Seite im Grundbuch – das sogenannte Grundbuchblatt. In einigen Fällen können auch mehrere Grundstücke, die zusammengehören, zusammen auf einem Blatt eingetragen sein, besonders wenn sie demselben Eigentümer oder derselben Eigentümerin gehören und keine unterschiedlichen Belastungen aufweisen. Auf dem Grundbuchblatt sind alle Rechte und Belastungen des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie festgehalten. Insgesamt enthält das Grundbuch also ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke und deren Eigentümer und Eigentümerinnen in Deutschland.
Wie sieht ein Auszug aus dem Grundbuch aus?
Ein Eintrag im Grundbuch gliedert sich in das Bestandsverzeichnis und drei sogenannte Abteilungen.
- Das Bestandsverzeichnis enthält präzise Angaben zum Grundstück, wie Maße und Lage, die mit den Daten des Vermessungs- oder Katasteramts übereinstimmen.
- In der ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentümer und Eigentümerinnen des Grundstücks aufgeführt, manchmal mit prozentualen Anteilen, falls das Eigentum unter mehreren Personen aufgeteilt ist.
- Die zweite Abteilung listet alle Beschränkungen auf, die das Grundstück betreffen. Hierzu zählen beispielsweise bauliche Einschränkungen oder eingeräumte Nutzungsrechte für Dritte.
- In der dritten Abteilung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten, dokumentiert.
Warum brauche ich einen Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist entscheidend, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Er beweist, dass Sie tatsächlich der Eigentümer oder die Eigentümerin des Hauses oder der Wohnung sind. Auch potenzielle Käufer und Käuferinnen möchten den Auszug sehen, um sicherzustellen, dass keine Drittparteien Rechte an der Immobilie haben.
Ein weiterer wichtiger Anlass, den Grundbuchauszug vorzulegen, ist die Beleihungsprüfung durch Ihre Bank oder Sparkasse bei einer Immobilienfinanzierung. Das Kreditinstitut prüft damit die Eigentumsverhältnisse. Üblicherweise sichert die Sparkasse den Kredit auch durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ab.
Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch? Wann reicht ein unbeglaubigter Auszug?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, brauchen Sie auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch. Auch Ihre Sparkasse oder Bank wird bei der Beleihungsprüfung auf einer Beglaubigung bestehen. Dabei wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt.
Ein unbeglaubigter Auszug aus dem Grundbuch ist beispielsweise ausreichend, wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist.
Die Preise für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. So erheben die Amtsgerichte nur die gesetzlich festgelegten Gebühren: Ein beglaubigter Auszug kostet dort 20 Euro, ein unbeglaubigter ab 10 Euro. Je nachdem, wo und wie der Auszug noch beantragt wird, können die Preise variieren: bei einer Online-Bestellung können durchaus 35 Euro beziehungsweise 50 Euro fällig werden, auch beim Notar können zusätzliche Kosten anfallen.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Um einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern zu können, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das heißt, dass nicht jeder einfach den Grundbucheintrag zu einem x-beliebigen Haus oder Grundstück einsehen darf.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn
- Ihnen die betreffende Immobilie gehört,
- Sie Pflichtteilsberechtigte oder Erben sind,
- eine Bank sich vor der Vergabe eines Kredits informieren will,
- ein Mieter sich versichern will, dass der Vermieter auch Eigentümer ist.
Übrigens erhalten auch Bevollmächtigte den Auszug. Behörden, Gerichte und Notare haben ohnehin ständigen Zugang zum Grundbuch.
Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch?
Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.
Bei einem schriftlichen Antrag müssen Sie die genaue Bezeichnung des Grundstücks nennen (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens aber Straße und Hausnummer). Wenn Sie selbst zur Grundbucheinsichtsstelle Ihres Amtsgerichts gehen, sollten Sie auch Personalausweis und Meldebescheinigung mitbringen. Mittlerweile können Sie einen Auszug aus dem Grundbuch auch digital über die zuständigen Portale der Bundesländer beantragen.
Wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse belegen. Das kann beispielsweise der Mietvertrag oder der Kaufvertrag sein.
Es gibt auch Online-Anbieter, die sich gegen einen Aufpreis um die Beschaffung eines Auszuges kümmern. Diese Dienste sind jedoch kommerzielle Angebote privater Unternehmen und keine offiziellen Ämter.
Hier finden Sie die elektronischen Grundbücher
Das elektronische Grundbuch ist meist über die Landesportale der Bundesländer zugänglich. Allerdings kann eine einmalige Anmeldegebühr von bis zu 50 Euro sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch fällig werden. Hier gibt es Hinweise der zuständigen Behörden der Länder: