In bevorzugter Lage, am westlichen Stadtrand von St. Georgen, wird das bestehende Wohnquartier "Schönblick" um einen zweiten Bauabschnitt erweitert. Eine ideale Anbindung an die Innenstadt, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und eine umfassende Infrastruktur sprechen für hohe Lebensqualität. Der neue Bauabschnitt besteht aus drei Einzelhäusern mit einer Tiefgarage. Die Häuser A und B werden für Senioren im Konzept des „Betreuten Wohnens“ errichtet, für das Haus C besteht keine Nutzungsbeschränkung.
Bei allen Wohnhäusern stehen eine zeitgemäße und individuelle Architektur mit hellen Räumen und die Einbindung in die Natur im Vordergrund. Hier hat jede Wohnung viel Licht, Luft und Raum zum Wohlfühlen. Ebenso sind klare Funktionen, verbunden mit hohen Qualitätsstandards, selbstverständlich.
Die insgesamt 36 Wohnungen (jeweils 14 Wohnungen in den Häusern A und B sowie 8 Wohnungen im Haus C) sind hochwertig ausgestattet und lichtdurchflutet. Den Komfort ergänzt die moderne Aufzugsanlage, die von der Tiefgarage aus in jede Wohnetage führt. Selbstverständlich verfügt jede Wohnung über einen separaten Kellerraum. Egal in welcher Größe - die eleganten Wohnungen bieten den geeigneten Raum, um sich individuelle Wohnwünsche erfüllen zu können.
Heimat für vielfältige Bedürfnisse! Menschen verschiedener Generationen wohnen in einer angenehmen, lebendigen Nachbarschaft. Der begrünte Gartenhof bietet Platz für Austausch und Begegnungen.
Als KfW-Effizienzhaus 55 EE zeigt es sich umweltfreundlich und ressourcensparend. Qualitätsmerkmale in der Ausstattung, wie z.B. Fußbodenheizung, elektrische Verdunkelung, bodenebene Duschen, Glasfaserkabel sind selbstverständlich. Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom für den Allgemeinverbrauch.
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Lassen Sie sich überzeugen von modernster Technik, hochwertiger Ausstattung der Wohnungen sowie einer extravaganten Architektur.
Bitte beachten Sie:
Diese Broschüre dient nur zur grundsätzlichen Information. Alle Illustrationen, Pläne und Beschreibungen sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Maßgebend für die verbindliche Definition des Kaufgegenstandes ist allein der notarielle Kaufvertrag nebst Anlagen. Möblierungsvorschläge und Einrichtungen gehören nicht zum Kaufgegenstand.