Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen unser Haus gefällt, dann schreiben Sie uns gern. Wir leiten den Schriftverkehr an die Eigentümerin weiter. Diese trifft die Auswahl, wer einen Termin für eine Besichtigung erhält. Darum ist es wichtig, nicht nur Ihr Interesse an unserem Haus zu bekunden, sondern sich gleich im ersten Schreiben kurz vorzustellen. Somit weiß die Eigentümerin gleich, ob ein echtes Interesse an ihrem Haus besteht. Mit dem Kauf einer Immobilie eröffnen sich oft Fragen, die in keinem Exposé beantwortet werden können und die beigefügten Bilder sollen Ihnen nur einen ersten Eindruck ermöglichen. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass wir durch das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, bei Erstkontakt Ihre kompletten Daten aufzunehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können. Bitte beachten Sie hierzu auch das „GwG-Formular“ im Dokumentenanhang.