Das frei gewordene Ladengeschäft wurde von Anfang an, und das seit 1991, als Bäckereiverkaufsladen genutzt und bis heute so betrieben worden. Als solches ist auch noch die Einrichtung, ohne Backofen, vorhanden. Eine Übernahme oder Nutzung dieser Ladeneinrichtung ist möglich. Theoretisch wäre nach kurzer Renovierung eine Fortführung als Backshop, Großbäckereifiliale oder ähnliches sofort wieder möglich.
Grundsätzlich spricht auch nichts gegen andere gewerblichen Nutzungen, außer Frisör, Barber-Shop, oder einer Shisha-Lounge, dort neu zu betreiben. Eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt es. Ob Physiotherapie, Krankenmassage, Wein-Boutique, Kaffeerösterei, Geschenkeartikel, oder ein Büro. Am besten machen Sie sich mit uns Vororts einen ersten Eindruck, welche Nutzungen darin möglich wären. Ein entsprechender Staffelmietvertrag ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen. Weitere Verlängerungsoptionen sind grundsätzlich möglich. Dier Mietkaution wird auch als Kautionssparbuch oder ähnliches akzeptiert.
Unser Exposé beruht auf den Angaben unserer Auftraggeber, eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.