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Objektnummer: 90091272-1165023 | SIP-ID: 23-ON-26

Ideal für Projektentwickler - Bestandsimmobilie mit Baugenehmigung zum Umbau in Eigentumswohnungen

Titelbild - Mehrfamilienhaus in 67251 Freinsheim mit 610m² kaufen
Vorher - Mehrfamilienhaus in 67251 Freinsheim mit 610m² kaufen
Nachher - Mehrfamilienhaus in 67251 Freinsheim mit 610m² kaufen
Hof - Mehrfamilienhaus in 67251 Freinsheim mit 610m² kaufen
WE 1 K/E/W - Mehrfamilienhaus in 67251 Freinsheim mit 610m² kaufen
Kaufpreis

695.000 €

Wohnfläche

610 m²

Grundstücksfläche

357 m²

Oliver Neu
Oliver Neu

Preise und Kosten

Kaufpreis
695.000 €
Käuferprovision
3,57

Lage

Straße nicht freigegeben
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Der in Reben eingebettete Weinort Freinsheim im Landkreis Bad Dürkheim gehört zu den attraktivsten Wohn-und Ferienadressen der Pfalz.
Umgeben von abwechslungsreichen Naturlandschaften leben die mehr als 5000 Einwohner Freinsheims unweit der Region Deutsche Weinstrasse und gleichzeitig nicht weit von urbanen Zentren der Metropolregion Rhein-Neckar entfernt. Schon lange kein geheimtipp mehr für Erholungssuchende, hat sich die Region unabhängig von der Jahreszeit zu einem Hotspot für Urlauber, Wander- und radfreunde sowie Naturfreunde entwickelt.
Die Immobilie befindet sich fussläufig zum Ortskern. Schöne Winzerhöfe, ausgezeichnete Restaurants sowie die Stadtmauer mit Toren und Türmen prägen das historische Ortsbild.

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67251 Freinsheim

Objektbeschreibung

Die ideale Immobilie für Projektentwickler, in unmittelbarer Nähe zur Deutschen Weinstraße. Für eine ehemalige Bäckerei wurde der Umbau und Nutzungsänderung eines 8-Familienhaus genehmigt. Diese Baugenehmigung sieht eine Anhebung des Dachstuhls und den straßenseitigen Einbau von 5 Dachgauben vor. Jeweils 8 2-Zimmer-Wohnungen mit 45 bis 110 Quadratmeter Wohnfläche sind geplant. Highlight sind die beiden seniorengerechten Wohnungen im Erdgeschoss. Den 3 Wohnungen im Obergeschoss ist jeweils ein Balkon bzw. Terrasse zugeordnet.

Im Haus wurde bereits mit Entkernungsarbeiten, teilweise wurden Fenster erneuert, teils auch schon mit den Elektroleitungen begonnen.

Für die Wohnungen im Erd- und Dachgeschoss steht im Hof ein Freisitz zur Verfügung. Laut Baugenehmigung wurde ein Stellplatz nachgewiesen, ein weiterer Stellplatz muss durch Ablöse bei der Verwaltung nachgewiesen werden.

Die Baugenehmigung inkl. vermaßter Pläne und Flächenberechnungen liegt uns vor und kann bei Bedarf selbstverständlich eingesehen werden.

Ausstattung

Heizungsart: Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger: Öl
Diese Immobilie ist vor allem durch seine hervorragende Lage unweit der Deutschen Weinstraße, direkt an der alten Stadtmauer von Freinsheim ideal für Eigennutzer und für den Anleger zum vermieten oder Ferienwohnung geeignet.

Aufgrund der Toplage in der Ferienregion Freinsheim mit jährlich 60.000 Übernachtungsgästen ist dieses Investment für Projektentwickler äußerst lukrativ.

Das Haus ist teilunterkellert, für jede Wohnung ist ein entsprechender Raum vorgesehen.

Die Wohnungen sind wie folgt aufgeteilt:

Wohnung 1 EG 2,5ZKB, 66,40 qm
Wohnung 2 EG 2,5ZKB, 86,71 qm
Wohnung 3 EG 2ZKB, 45,14 qm
Wohnung 4 OG 2ZKB, Balkon, 60,31 qm
Wohnung 5 OG 2,5ZKB, Balkon, 110,74 qm
Wohnung 6 OG 2 ZKB, Balkon, 96,63 qm
Wohnung 7 DG 1ZKB, 45,29 qm
Wohnung 8 DG 2ZKB, 100,71 qm

Objektdaten

PLZ
67251
Ort
Freinsheim
Anzahl Etagen
3
Wohnfläche
610 m²
Nutzfläche
65 m²
Grundstücksfläche
357 m²
Anzahl Zimmer
16
Anzahl Schlafzimmer
8
Anzahl Badezimmer
8
Anzahl Balkone
3

Zustand und Energieausweis

Baujahr
1962
Zustand
Entkernt
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
240,9 kWh/(m²*a)
Primärenergieträger
OEL
Effizienzklasse
G
Baujahr lt. Energieausweis
1962
Wesentlicher Energieträger
Öl
Farbspektrum
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
240,9 kWh/(m²·a)
0255075100125150175200225250+
Angaben in kWh/(m²·a)

Weitere Informationen

Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

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