Auf einem ca. 800 m² großen Grundstück wurde ca. 1950 eine kleine Unternehmervilla errichtet, die kpl. sanierungsbedürftig ist. Abriss und Neubau (EFH oder mehrere Wohneinheiten) ist ebenfalls möglich. Bei Neubau gilt gem. Bebauungsplan No. 95 eine GFZ von 0,5 (ohne Gewähr). Hier können Sie sich Ihren Traum vom großzügigen Einfamilienhaus genauso erfüllen, wie eine Bebauung mit einem Doppelhaus. Bei Bedarf kann das Grundstück auch mit einem Dreispänner bebaut werden; hierfür liegt bereits eine Genehmigung vor.