Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Stimmen Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin ab - Sie werden begeistert sein!
Geldwäsche:
Der Immobilienmakler ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet,
vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Haftung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird daher vom Makler nicht übernommen.
Provisionshinweis
Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs dieser Immobilie: Käuferprovision 3,57% inkl. der gesetzl. MWST. vom beurkundeten Kaufpreis. Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Wirksamwerden des Hauptvertrages. Die optimhome GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.