Eines der wenigen verfügbaren Wassergrundstücke:
Traumgrundstück mit ca. 38 m Wasserfront direkt am Krummensee.
Die Straßenfront beträgt ca. 38,5 m.
Bebaut werden darf das Grundstück gemäß BauGB § 34:
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“
Auf den Nachbargrundstücken wurden auf sehr ähnlichen Grundstücken entweder zwei Einfamilienhäuser oder ein Zweifamilienhaus errichtet.