Die freie Fläche im Erdgeschoss kann nach Vereinbarung angemietet werden.
Die Nebenkostenvorauszahlung versteht sich inklusive Strom-, Gas- und Wasserkosten.
Gewünschte Besichtigungstermine vereinbaren wir aus organisatorischen Gründen nur telefonisch.
Weitere Unterlagen und Pläne können gerne nach Angaben aller Kontaktdaten übermittelt werden.
Besteht der Hauptnutzungszweck des Mietverhältnisses in dem Vertrieb, der Lieferung oder der Erbringung von Leistungen, die nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer unterliegen, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter für die insoweit genutzten Räume neben der auf sie entfallenden Miete die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert bezahlt. In diesem Fall würde zum vorgenannten Mietpreis die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 % sowohl zum Mietpreis als auch zur Nebenkostenvorauszahlung hinzukommen.
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