Geldwäsche:
Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma B.BRICKE-IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr.
14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, beim Eingehen einer
Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Dafür ist es nötig, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises z. B. mittels einer Kopie festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln. Bei einer juristischen Person ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht, nötig. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
FINANZIERUNG:
Sollten Sie ein Finanzierungsangebot wünschen oder Fragen zur Finanzierung der Immobilie haben, stellen wir für Sie einen Kontakt zu unserem Partner her.
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei der Firma B.Bricke-Immobilien und durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma B.BRICKE-IMMOBILIEN zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, ist der Interessent bei Abschluss wie folgt courtagepflichtig:
- Mietvertrag: 2 Kaltmieten Provision/Maklercourtage
- Kaufvertrag: ortsübliche Provision/Maklercourtage gegen Rechnung an B.Bricke-Immobilien
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, etc. vom Verkäufer/Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.