Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: So hilft der Nachweis beim Wohnungswechsel

In Großstädten bewerben sich oft Dutzende Interessierte auf eine einzige freie Wohnung. In diesem harten Wettbewerb zählt jede positive Referenz. Viele Vermieterinnen und Vermieter achten nicht nur auf das Einkommen, sondern auch auf die bisherige Zahlungsmoral der Bewerberinnen und Bewerber. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann helfen, Vertrauen zu schaffen. Doch was genau ist das? Und was tun, wenn es keine Bescheinigung gibt?

Das Wichtigste in Kürze:
  • Mieterinnen und Mieter können ihren bisherigen Vermietenden um die Bestätigung bitten, dass bisher keine Mietrückstände bestehen.

  • Vermieterinnen und Vermieter sind aber nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.

  • Alternativen wie Kontoauszüge oder Quittungen können ebenfalls als Nachweis dienen.

So funktioniert der Nachweis der Mietschuldenfreiheit

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dient – meist im Rahmen der Mieterselbstauskunft – als schriftlicher Nachweis dafür, dass Mietende zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Mietzahlungen schulden. Das Dokument ist freiwillig, aber im Alltag oft gefragt, besonders bei Neuvermietungen. Denn viele Vermieterinnen und Vermieter möchten sich absichern.

  • Die Bescheinigung zeigt, ob Mietzahlungen in der Vergangenheit pünktlich erfolgt sind. Wer eine solche Bestätigung vorlegen kann, erhöht seine Chancen bei der Wohnungssuche.
  • Für Vermietende wiederum ist sie ein Baustein, um neue Mietverhältnisse sicher und fundiert zu begründen – neben weiteren Auskünften wie Gehaltsnachweisen oder einer SCHUFA-Bonitätsauskunft.
Tipp
SCHUFA-Auskunft

Sie benötigen einen Bonitätscheck für Ihre Wohnungssuche? Kein Problem! Beantragen Sie diesen ganz einfach online bei uns.

Zwei Bescheinigungen möglich: Mietschuldenfrei oder einfach pünktlich gezahlt?

Bei der Wohnungsbewerbung werden oft Nachweise über Mietzahlungen verlangt. Doch Mietschuldenfreiheitsbestätigung und Mietzahlungsbestätigung sind nicht dasselbe: Während die Mietschuldenfreiheitsbestätigung explizit das Fehlen von Mietrückständen bestätigt, dokumentiert die Mietzahlungsbestätigung lediglich die regelmäßige und vollständige Zahlung der Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Unterschiede auf einen Blick:

Mietschuldenfreiheitsbestätigung vs. Mietzahlungsbestätigung

Dokument
Nachweis
Zweck
Mietschuldenfreiheitsbestätigung
Keine offenen Mietschulden beim Auszug (eher für Bewerbungen)
Schuldenfreiheit zum Zeitpunkt der Ausstellung
Mietzahlungsbestätigung
Pünktliche und vollständige Mietzahlungen (eher als Bonitätsnachweis)
Zahlungsverhalten in der Vergangenheit

Wer die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen darf

Grundsätzlich stellt die bisherige Vermieterin oder der bisherige Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus. Alternativ können auch Hausverwaltungen oder beauftragte Wohnungsunternehmen das Dokument aufsetzen.

Bei einem Untermietverhältnis liegt die Verantwortung meist bei den Hauptmietern oder Hauptmieterinnen, denn sie tragen die rechtliche Verantwortung gegenüber der untervermietenden Person.

Die Ausstellung bleibt freiwillig

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist kein rechtlich verpflichtendes Dokument. Vermieterinnen und Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie sie ausstellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 bestätigt. Trotzdem lohnt sich die Nachfrage – am besten ein paar Wochen vor Auszug. Ein kurzes Schreiben genügt, idealerweise ergänzt durch ein Formular. Manche Vermietende verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr, was rechtlich grundsätzlich zulässig ist.

Doch was, wenn es gar keine Rückmeldung gibt? Oder wenn sich die bisherige Vermieterseite weigert? Wir haben nachgefragt bei Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund – sie kennt die Praxis auf beiden Seiten.

Wir beraten Sie gern!

Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort. Unsere Beraterinnen und Berater sind für Ihr Anliegen da.
Zu meiner Sparkasse

Expertinnenblick: Kein Zahlungsverzug, kein Problem?

Im Gespräch mit

Dr. Jutta Hartmann

Die Juristin Dr. Jutta Hartmann ist seit 2012 beim Deutschen Mieterbund tätig, ist Pressesprecherin und leitet seit 2020 die Öffentlichkeitsabteilung.

  • Frau Dr. Hartmann, viele Vermieterinnen und Vermieter verlangen bei einer Neuvermietung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Halten Sie diese Forderung für gerechtfertigt?

    „Aus Sicht der Neuvermietenden ist das durchaus nachvollziehbar – sie möchten sicherstellen, dass es im bisherigen Mietverhältnis keine Zahlungsprobleme gab. Mietende sollten sich davon aber nicht unter Druck setzen lassen. Weder besteht eine Pflicht, eine solche Bescheinigung vorzulegen, noch müssen Vermieterinnen oder Vermieter sie zwingend ausstellen.

    Tatsächlich ist es für Vermietende aber kein großer Aufwand, einen Nachweis zu erstellen – online finden sich zahlreiche Vordrucke. In der Praxis wird teils eine Bearbeitungsgebühr verlangt – bis zu 40 Euro gelten als noch angemessen, sofern Aufwand und Umfang dies rechtfertigen. In der Praxis verweigern sich daher nur wenige, zumal Mietende einen gesetzlichen Anspruch auf Quittungen über ihre Mietzahlungen haben. Das regelt Paragraf 368 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Und der Aufwand für so eine Mietzahlungsbestätigung ist auf Vermieterseite sicher vergleichbar mit dem für eine formlose Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.“

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich um die Bescheinigung zu kümmern?

    „Oft beginnt die Wohnungssuche noch bevor oder spätestens sobald Sie Ihre bisherige Wohnung gekündigt haben – oder wenn Ihnen zum Beispiel wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Etwa 3 Monate vor dem Auszug sollten Sie auch die Bescheinigung anfragen.

    Viel früher würde ich es nicht empfehlen, denn Neuvermieterinnen und -vermieter wollen ein aktuelles Dokument sehen. Wenn das Verhältnis zur bisherigen Vermieterin oder zum jetzigen Vermieter gut ist, klappt das meist problemlos und auch sehr kurzfristig.“

  • Was raten Sie Mietenden, wenn das Dokument nicht ausgestellt wird oder die Anfrage ins Leere läuft?

    „Zunächst: Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Niemand muss sich Sorgen machen, wenn das Dokument fehlt. Mietende können in diesem Fall auf andere Nachweise zurückgreifen, wie die bereits erwähnten Quittungen über die geleisteten Zahlungen oder auch auf ihre Kontoauszüge. Dabei sollten sensible Daten allerdings geschwärzt werden, etwa Informationen zu privaten Ausgaben.

    Wenn der Nachweis fehlt, bedeutet das also nicht, dass Ihre Bewerbung scheitert. Zeigen Sie, dass Sie vorbereitet sind, und sprechen Sie offen mit potenziellen Vermietenden darüber, dass die bisherige Vermieterpartei nicht erreichbar ist oder nicht reagiert. Wenn Sie Alternativen bereitlegen und transparent kommunizieren, beweisen Sie Verlässlichkeit – auch ohne die klassische Bescheinigung.“

Das Wichtigste im Überblick
Was Mieterinnen und Mieter tun können, wenn sie keine Mietschuldenfreiheitsbestätigung erhalten

Auch ohne offizielle Bescheinigung können Sie Ihre Zuverlässigkeit als Mieterin oder Mieter nachweisen. Diese Unterlagen helfen:

  • Kontoauszüge – zeigen regelmäßige Mietzahlungen. Schwärzen Sie alle nicht relevanten Angaben.
  • Mietzahlungsbestätigungen – fordern Sie Quittungen bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter an. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
  • Schufa-Auskunft – ergänzt den Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit.  
  • Kurze Erklärung – informieren Sie potenzielle Vermietende, wenn der frühere Kontakt nicht erreichbar ist oder nicht reagiert.  

Tipp: Legen Sie diese Unterlagen direkt mit Ihrer Mieterselbstauskunft vor. So zeigen Sie, dass Sie vorbereitet sind und Verantwortung übernehmen.

Wie Vermietende mit der Bescheinigung umgehen können

Für Vermieterinnen und Vermieter ist die Vorvermieterbescheinigung eine praktische Möglichkeit, um das Risiko eines Zahlungsausfalls besser einzuschätzen. Sie ersetzt zwar keine Bonitätsprüfung, liefert aber einen zusätzlichen Hinweis auf die Zuverlässigkeit der Bewerberinnen und Bewerber.

Diese Punkte helfen bei der Einordnung:

  1. Die Bescheinigung ist freiwillig, sowohl bei der Ausstellung als auch bei der Vorlage. Fehlt das Dokument, kann das trotzdem gegen eine Mietinteressentin oder einen Mietinteressenten sprechen – wenn es keine gleichwertigen Alternativen gibt.

  2. Das Dokument allein reicht nicht für eine fundierte Einschätzung und ist kein Garant für künftige Zahlungen. Aber es zeigt, dass bisher keine Rückstände bestanden.

  3. Prüfen Sie die Mietschuldenfreiheit immer im Zusammenhang mit weiteren Informationen wie Einkommensnachweisen, Ausweisdaten und der Selbstauskunft.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung aktuell ist – idealerweise nicht älter als 3 Monate. Und: Wer als Vermieterin oder Vermieter selbst ein solches Dokument ausstellt, sollte wahrheitsgemäß und knapp formulieren, ohne persönliche Einschätzungen oder Wertungen.

Inhalt und Form: Was im Mietzahlungsnachweis stehen sollte

Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung muss nicht lang oder kompliziert sein. Wichtig ist, dass sie die wesentlichen Informationen enthält und nachvollziehbar formuliert ist. Ein formloses Schreiben genügt – ob digital oder auf Papier.

Diese Angaben sollten enthalten sein:

  • vollständiger Name der Mieterin oder des Mieters
  • Adresse des bisherigen Mietobjekts
  • Zeitraum des Mietverhältnisses
  • Bestätigung, dass keine Mietrückstände bestehen
  • Ort, Datum, Unterschrift der ausstellenden Person

Optional können auch Telefonnummer oder Stempel der Vermieterseite ergänzt werden, vor allem wenn Hausverwaltungen oder Wohnungsunternehmen das Schreiben aufsetzen.

Beispielhafte Formulierung
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Hiermit bestätige ich, dass Frau Maria Mustermann, wohnhaft in der Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt, in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2025 Mieterin der oben genannten Wohnung war.

Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung bestehen keine offenen Mietrückstände.

Musterstadt, 15. Mai 202

Max Vermieter

(Vermieter, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt)

Fälschung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und mögliche Konsequenzen

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein freiwilliges Dokument. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Interessierte eine gefälschte Bescheinigung einreichen – zum Beispiel, weil sie das Original nicht erhalten oder frühere Mietrückstände verschweigen wollen. Doch wer falsche Angaben macht, riskiert ernsthafte Konsequenzen.

  • Fälschung ist kein Kavaliersdelikt

    Wer eine Vorvermieterbescheinigung selbst ausstellt und den Eindruck erweckt, sie stamme von einer Vermieterin oder einem Vermieter, begeht Urkundenfälschung. Das ist strafbar und kann ein Ermittlungsverfahren zur Folge haben. Auch kleinere Änderungen am Dokument, etwa beim Namen, Datum oder Mietzeitraum, fallen darunter.

    Zudem kann eine Fälschung zur sofortigen Kündigung führen – auch dann, wenn es zunächst zu einem wirksamen Mietvertrag kommt.

  • Wann Vermietende fristlos kündigen dürfen

    Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass Mietende einen gefälschten Mietzahlungsnachweis vorgelegt haben, dürfen Vermieterinnen und Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen sofort beenden. Eine fristlose Kündigung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Fälschung das Vertrauensverhältnis zerstört und das Mietverhältnis für die Vermieterseite unzumutbar macht.

    Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Fälschung war entscheidend für die Vermietung.
    • Die Vermieterseite erfährt erst nach Vertragsabschluss davon.
    • Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses gilt als unzumutbar.

    Ob eine fristlose Kündigung rechtlich Bestand hat, hängt immer vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen unter anderem, ob Täuschungsabsicht bestand und ob die Vermieterseite auf die Echtheit des Dokuments vertraut hat.

Ehrlich bleiben und klare Verhältnisse schaffen

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein freiwilliges, aber hilfreiches Dokument – für beide Seiten. Mietende können damit Zuverlässigkeit beweisen, Vermietende gewinnen mehr Sicherheit. Und wenn es die Bescheinigung nicht gibt? Dann sorgen andere Nachweise wie Kontoauszüge oder Quittungen (Mietzahlungsbestätigungen) für Transparenz. Wer hingegen bewusst falsche Unterlagen vorlegt, riskiert nicht nur die Wohnung, sondern auch strafrechtliche Folgen. Deshalb gilt: Ehrlichkeit zahlt sich aus – gerade bei der Wohnungssuche.

Wir beraten Sie gern!

Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort. Unsere Beraterinnen und Berater sind für Ihr Anliegen da.
Zu meiner Sparkasse

Die wichtigsten Fragen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  1. Sie bestätigt, dass keine offenen Mietzahlungen beim bisherigen Mietverhältnis bestehen. Das Dokument dient als freiwilliger Nachweis gegenüber neuen Vermieterinnen oder Vermietern.

  2. Wenden Sie sich an Ihre bisherige Vermieterin, Ihren bisherigen Vermieter oder die Hausverwaltung. Bei Untermiete ist die Hauptmietpartei zuständig.

  3. Die Bescheinigung ist formlos. Wichtig sind: Name der Mietpartei, Adresse, Mietdauer, Bestätigung der Schuldenfreiheit, Datum und Unterschrift.

  4. Sie hilft bei der Bewerbung um eine neue Wohnung. Vermietende prüfen damit, ob es im alten Mietverhältnis Zahlungsausfälle gab.

  5. Kontoauszüge und Mietquittungen können Ihre Zahlungszuverlässigkeit ebenfalls belegen. Wichtig: Laut Paragraf 368 BGB haben Sie Anspruch auf eine Quittung für jede geleistete Mietzahlung – auch rückwirkend. Falls die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fehlt, reichen diese Nachweise oft aus, um Vertrauen zu schaffen.

  6. Nicht direkt. Kontoauszüge belegen lediglich, dass Miete gezahlt wurde – sie sind also ein Mietzahlungsnachweis. Ob noch Rückstände bestehen, geht daraus nicht zwingend hervor. Deshalb gelten sie als Alternative, ersetzen die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aber nicht vollständig. Achten Sie darauf, alle nicht relevanten Buchungen zu schwärzen.

  7. Nur, wenn ein offizielles Mietverhältnis bestand – also mit Mietvertrag und regelmäßigen Zahlungen. Dann können Ihre Eltern den Nachweis ausstellen.

  8. Schreiben Sie eine kurze, höfliche Nachricht an Ihre bisherige Vermieterin oder Ihren bisherigen Vermieter – am besten mit einem Beispiel oder Mustertext im Anhang.

  9. Ja, eine Gebühr ist erlaubt – wenn sie angemessen bleibt. Beträge zwischen 10 und 40 Euro gelten als angemessen.

  10. Das hängt von der Reaktionszeit der Vermietenden ab. Fragen Sie rechtzeitig an – idealerweise bei Kündigung der Wohnung oder einige Wochen vor dem Auszug.

  11. In der Regel stellt die bisherige Vermieterin oder der bisherige Vermieter das Dokument aus. Auch Hausverwaltungen können die Bescheinigung ausstellen.

  12. Ja, bei Untermiete ist die Hauptmietpartei für die Ausstellung zuständig – nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer.

  13. Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter – sie oder er ist Ihre direkte Vertragspartnerin oder Ihr direkter Vertragspartner im Mietverhältnis.

Redakteur

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien
  • Eine junge Frau sitzt lächelnd an ihrem Schreibtisch vor einem Arbeitsbildschirm.

    Mit dem SCHUFA-BonitätsCheck weisen Sie Vermietern oder Hauseigentümern schnell und direkt nach, dass Sie kreditwürdig sind. Die Bonitätsprüfung gibt Ihrem Gegenüber Sicherheit für den Abschluss bestimmter Verträge. Hier können Sie die Auskunft online anfordern.

  • Ein Mann sitzt in seinem Wohnzimmer am Tisch und erledigt Papierkram.

    Bei der Kündigung eines Mietvertrages gibt es jede Menge Dinge zu beachten. Wir sagen Ihnen, welche Fristen Sie unbedingt einhalten sollten, welche Bestimmungen im Mietrecht gelten und was sonst noch wichtig ist. Zudem haben wir wichtige Formulare zum Download für Sie.

  • Damit die Mieten nicht zu teuer werden, gibt es seit 1. Juni 2015 in einigen Gebieten Deutschlands mit besonders angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse. Das bedeutet die Mietpreisbremse für Mieter und Vermieter und diese Rechte und Pflichten gehen damit einher.

Das auf dieser Website verwendete Titelbild wurde mit KI-Unterstützung editiert.