- Grundstücksgröße: ca. 751 m²
- erschlossenes Wohnbaugrundstück mit rechtsgültiger Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
- unbebautes Grundstück
- reines Wohnbauland
- maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ): 0,20
- maximal zulässige Wandhöhe ca. 4,75 m
- Bebauung mit Einzelhaus in offener Bauweise
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